Auskünfte aus dem Einwohnermelderegister.
Einfache Melderegisterauskunft
bezieht sich auf die Anschrift der gesuchten Person. Diese Auskunft kann formlos persönlich oder schriftlich beantragt werden. Mindestens drei Suchkriterien (z.B. Vorname, Nachname, Geburtsdatum) zu der gesuchten Person müssen benannt werden.
Erweiterte Melderegisterauskunft
geht über die Anschriftensuche hinaus. Sie umfasst alle melderechtlich relevanten Daten. Diese Auskunftsform ist schriftlich oder zur Niederschrift zu beantragen. Zum Schutz der persönlichen Daten der gesuchten Person ist das berechtigte oder rechtliche Interesse an diesen Daten durch die Antragstellerin oder den Antragsteller nachzuweisen.
Gebühr
- einfache Auskünfte je gesuchte Person: 11,00 €
- erweiterte Auskünfte je gesuchte Person: 15,00 €
- beantragte Ermittlungen vor Ort: 70,00 €
Die Gebühr erhöht sich auf 35,00 Euro je gesuchte Person, falls die Auskunft einen erhöhten Verwaltungsaufwand erfordert, wie z.B. die Auskunft aus alten Datenträgern.
Die für die Auskunft fällig werdende Gebühr kann entweder durch Scheck (bei schriftlichen Anfragen beigefügt) oder durch Überweisung auf das Konto bei der Stadtsparkasse Gevelsberg (IBAN: DE48454500500000000307, BIC: WELADED1GEV) entrichtet werden. Als Verwendungszweck angeben: "EMA" und den "Namen" der gesuchten Person. Der Nachweis der Zahlung ist der schriftlichen Anfrage beizufügen. Bei persönlicher Vorsprache wird die Gebühr bar erhoben.