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Soziale Leistungen

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Die Grundsicherung stellt den Lebensunterhalt älterer oder dauerhaft voll erwerbsgeminderter Menschen sicher. Die Besonderheit bei dieser Sozialleistung ist, dass Kinder bzw. Eltern nicht zum Unterhalt herangezogen werden. Verfügen Kinder bzw. Eltern jedoch über ein jährliches Gesamteinkommen von über 100.000 Euro, besteht kein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen.
Anspruch auf Grundsicherung haben Personen, die

  • ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben,
  • die Regelaltersgrenze erreicht haben oder
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind (diese Prüfung erfolgt durch den Rentenversicherungsträger)

und

  • die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw.
  • aus dem gemeinsamen Einkommen und Vermögen mit dem nicht getrennt lebenden Partner bzw. der nicht getrennt lebenden Partnerin bestreiten können.

Kontakt

Telefon: 02332 771 - 267
Fax: 02332/771 - 230
Raum: 11
E-Mail: sozialeleistungen@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Frau Gernhardt-Kurenbach

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg


Kontakt

Telefon: 02332 771 - 269
Fax: 02332 771 - 230
Raum: 14
E-Mail: sozialeleistungen@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Frau Vormann

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg


Kontakt

Telefon: 02332 771 - 268
Fax: 02332 771 - 230
Raum: 13
E-Mail: sozialeleistungen@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Herr Bruhn

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg


Kontakt

Telefon: 02332 771 - 266
Fax: 02332 771 - 230
Raum: 15
E-Mail: sozialeleistungen@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Frau Voigtmann

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg


Kontakt

Telefon: 02332 771 - 265
Fax: 02332 771 - 230
Raum: 12
E-Mail: sozialeleistungen@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Frau Pütter

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg

Hilfe zum Lebensunterhalt

Die Hilfe zum Lebensunterhalt stellt den Lebensunterhalt für vorübergehend nicht erwerbfähige Menschen sicher.
Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt haben Personen, die

  • vorübergehend nicht erwerbsfähig sind und
  • die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben und
  • ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw.
  • aus dem gemeinsamen Einkommen und Vermögen mit dem nicht getrennt lebenden Partner oder der nicht getrennt lebenden Partnerin bzw.
  • bei minderjährigen Kindern auch aus dem Einkommen und Vermögen der Eltern bestreiten können und
  • keine Möglichkeiten der Selbsthilfe haben und
  • keine vorrangigen Leistungsansprüche gegenüber anderen Sozialleistungsträgern wie zum Beispiel der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter haben.

Kontakt

Telefon: 02332 771 - 267
Fax: 02332/771 - 230
Raum: 11
E-Mail: sozialeleistungen@stadtgevelsberg.de

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Frau Gernhardt-Kurenbach

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg


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Telefon: 02332 771 - 269
Fax: 02332 771 - 230
Raum: 14
E-Mail: sozialeleistungen@stadtgevelsberg.de

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Frau Vormann

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg


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Telefon: 02332 771 - 268
Fax: 02332 771 - 230
Raum: 13
E-Mail: sozialeleistungen@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Herr Bruhn

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg


Kontakt

Telefon: 02332 771 - 266
Fax: 02332 771 - 230
Raum: 15
E-Mail: sozialeleistungen@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Frau Voigtmann

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg


Kontakt

Telefon: 02332 771 - 265
Fax: 02332 771 - 230
Raum: 12
E-Mail: sozialeleistungen@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Frau Pütter

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg

Menschen mit Wohnungsproblemen

In Gevelsberg nimmt das Sozialamt die kommunale Pflichtaufgabe wahr, unfreiwillige Obdachlosigkeit zu vermeiden oder zu beseitigen. Dabei stehen präventive Maßnahmen zur Wohnungssicherung im Vordergrund. Ordnungsbehördliche Maßnahmen werden erst dann angewandt, wenn alle anderen Aktivitäten erfolglos verlaufen sind.
Aufgrund von Mietschulden kann eine Vermieterin bzw. ein Vermieter das Mietverhältnis kündigen und später eine Räumungsklage beim Amtsgericht einreichen. In dieser Situation ist das Sozialamt die richtige Ansprechstelle, um frühzeitig gemeinsam Lösungen zu finden.
Neben umfassender Beratung bietet das Sozialamt in dem Zusammenhang je nach Einzelfall Vermittlung bei der Vermieterin oder dem Vermieter, finanzielle Hilfen oder beim Verlust der Wohnung eine Notunterbringung an. Außerdem unterstützt das Sozialamt bei der Vermittlung weitergehender Hilfen durch freie Träger.

Für Fragen in Verwaltung der Obdachloseneinrichtungen sowie Beratung und Betreuung in der Obdachloseneinrichtung wenden Sie sich bitte an:

Kontakt

Telefon: 02332 771 - 274
Fax: 02332 771 - 230
Raum: 24
E-Mail: sozialeleistungen@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Herr Stadler

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg

Wohngeld

Informationen zum Thema Wohngeld finden Sie hier.



Kontakt

Telefon: 02332 771 - 263
Fax: 02332 - 771 230
Raum: 28
E-Mail: sozialeleistungen@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Frau Ludwig-Causemann

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg


Kontakt

Telefon: 02332 771 - 262
Fax: 02332 771 - 894
Raum: 27
E-Mail: sozialeleistungen@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Frau Meurer

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg


Kontakt

Telefon: 02332 771 - 264
Fax: 02332 771 - 894
Raum: 27
E-Mail: sozialeleistungen@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Frau Prinz

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg

Arbeitslosengeld II/ Jobcenter

Beim Arbeitslosengeld II (Hartz IV) handelt es sich um eine Sozialleistung, die nach § 37 SGB II beantragt werden muss. Träger der Sozialhilfe gem. SGB II ist im Ennepe-Ruhr-Kreis die Kreisverwaltung. Informationen und Kontaktdaten rund um die Antragstellung und Leistungen entnehmen Sie daher der Seite des Ennepe-Ruhr-Kreises.

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Öffnungszeiten

montags, mittwochs und freitags 08:00 Uhr - 10:00 Uhr

Aufgaben

Die Stadt Gevelsberg gewährt Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Hierzu gehören:

  • Persönliche Unterstützung
  • Geldleistungen
  • Sachleistungen


Die finanzielle Hilfe umfasst insbesondere die notwendigen Grundleistungen, wie:

  • Ernährung
  • Unterkunft
  • Heizung
  • Kleidung
  • Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushaltes
  • Gesundheits- und Körperpflege
  • Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt

Kontakt

Telefon: 02332 771 - 282
Fax: 02332/771 - 230
Raum: 18
E-Mail: sozialeleistungen@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Frau Tammen

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg


Kontakt

Telefon: 02332 771 - 280
Fax: 02332 771 - 230
Raum: 17
E-Mail: sozialeleistungen@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Herr Vollmerhaus

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg


Kontakt

Telefon: 02332 771 - 281
Fax: 02332 771 - 230
Raum: 19
E-Mail: sozialeleistungen@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Frau Kothen-Krüner

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg

Beratung von Ausländern in sozialen Problemlagen

Das Büro für Vielfalt und Zukunftschancen berät in sozialen Problemlagen von ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern und zeigt Lösungsmöglichkeiten auf. Bei Bedarf wird Kontakt zu anderen helfenden Stellen hergestellt. Weitere Informationen und Kontaktdaten erhalten Sie hier.

Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung/-ermäßigung (GEZ)

Wenn Sie geringe Einkünfte haben und staatliche Sozialleistungen wie z. B. Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter oder Arbeitslosengeld II beziehen, können Sie beim Beitragsservice in Köln einen Antrag auf Befreiung stellen. Dies gilt auch, wenn sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „Bl“ oder „Gl“ besitzen. Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen „RF“ können eine Ermäßigung beantragen.


Die Befreiung oder Ermäßigung beginnt mit Erstellungsdatum des jeweiligen Bescheides. Dies kann auch rückwirkend erfolgen.

Die Anträge erhalten Sie bei der Stadtverwaltung oder auch als Online Formular im Internet unter www.rundfunkbeitrag.de.


Eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht ist möglich, wenn das Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis ausgewiesen ist und bei Bezug von

  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Leistungen Hilfe zur Pflege

Anträge gibt es auch an der Bürgerinfo und im Seniorenbüro sowie beim

ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice, 50656 Köln

Telefonnummer: 0180 699955510.

Schwerbehindertenangelegenheiten

Hilfe für Menschen mit Behinderung

Viele Vergünstigungen und Rechte gibt es für Menschen, die an einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung leiden oder von einer Behinderung bedroht sind. Als Schwerbehinderte gelten Personen, denen ein Grad der Behinderung von mindestens 50% zuerkannt wurde.
Diese Hilfen können sein:

  • Vergünstigungen/Freifahrten bei Bus und Bahn
  • Ermäßigung bei der Kraftfahrzeugsteuer
  • Sonderparkerlaubnis (bei Merkzeichen aG)
  • Freibeträge bei der Lohn- und Einkommenssteuer sowie bei der Berechnung des Wohngeldes.

Die Behindertenbeauftragte

Aufgabengebiet der Behindertenbeauftragten:

  • Ansprechpartnerin und Koordination für Behindertenbelange
  • Durchsetzung der Gleichbehandlung von Menschen mit und ohne Behinderung
  • Anregung von Maßnahmen zum Abbau von Benachteiligungen

Sie werden beraten bei:

  • bei Fragen zu Hilfemöglichkeiten
  • bei Hinweisen zu fehlenden oder zu gewünschten Angeboten
  • bei Schwierigkeiten, barrierefrei im Stadtgebiet am Leben teilzuhaben

Die Behindertenbeauftragte freut sich über Hinweise und Anregungen zur Verbesserung der Situation der behinderten Menschen in der Stadt Gevelsberg.

Kontakt

Telefon: 02332 771 - 295
Fax: 02332 771 - 230
Raum: 21
E-Mail: bvz@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Frau de Finis

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg

Schwerbehindertenausweis

Für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises und die Anerkennung eines Merkzeichens muss ein Antrag gestellt werden. Es erfolgt eine medizinische Bewertung. Bei einem Grad der Behinderung von wenigstens 50% wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Die Mitteilung erfolgt durch einen separaten Bescheid. Der Grad der Behinderung richtet sich nach Art und Ausmaß einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung. Die möglichen Merkzeichen werden ebenfalls durch einen Bescheid mitgeteilt und im Schwerbehindertenausweis vermerkt.
Anträge auf Ausstellung oder Verlängerung eines Schwerbehindertenausweises können im Seniorenbüro gestellt werden.


Zuständig für die Bearbeitung und Erteilung eines Schwerbehindertenausweises ist:

Ennepe-Ruhr-Kreis
Hilfen für Menschen mit Behinderung
Schwanenmarkt 5-7
58452 Witten
Telefonnummer: 02302 922201
Internet: www.enkreis.de

Parkausweis für Behindertenparkplätze (blauer EU-einheitlicher Parkausweis)

Schwerbehinderte Menschen können eine Parkerleichterung erhalten. Der blaue Parkausweis berechtigt zum Parken auf gekennzeichneten Schwerbehindertenplätzen, bis zu drei Stunden im eingeschränkten Halteverbot sowie auf Anwohnerparkplätzen. Ferner kann im Zonenhalteverbot die zulässige Parkdauer überschritten und in Fußgängerzonen, in denen das Be-und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, das Auto abgestellt werden.


Berechtigt sind:

  • schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung 
  • blinde Menschen 
  • schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie (angeborenes Fehlen von Gliedmaßen) oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen

Folgende Unterlagen werden für die Beantragung benötigt:

  • Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „aG“ oder „Bl
  • Passbild
  • Personalausweis oder Pass.

Weitere Informationen zur Beantragung und den Voraussetzungen erhalten Sie beim Seniorenbüro der Stadt Gevelsberg.

Kontakt

Telefon: 02332 771 - 255
Fax: 02332 771 - 230
Raum: 30
E-Mail: Seniorenbuero@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Frau Alze

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg


Kontakt

Telefon: 02332 771 - 257
Fax: 02332 771 - 230
Raum: 30
E-Mail: Seniorenbuero@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Frau Radel

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg

Orangefarbener Parkausweis

Voraussetzungen hierfür sind:
  • Merkzeichen „G“ und „B“ und einen GdB von 70% für Funktionsstörung der unteren Gliedmaßen und mind. 50% für Funktionsstörung Herz/ Atmung (bundesweit)
  • Merkzeichen „G“ und einen GdB von 70% für Funktionsstörung der unteren Gliedmaßen und mind. 50% für Funktionsstörung Herz/ Atmung (innerhalb NRW)
  • Merkzeichen „G“ und „B“ einen GdB von mind. 80%, allein für die Funktionsstörung der unteren Gliedmaßen (bundesweit)
  • Merkzeichen „G“ und einen GdB von mind. 80%, allein für die Funktionsstörung der unteren Gliedmaßen (innerhalb NRW)
  • Morbus-Crohn-Kranke oder Colitis-Ulcerosa-Kranke mit einem hierfür anerkannten GdB von mind. 60%
  • Stomaträger mit doppeltem Stoma und einem hierfür anerkannten GdB von mind. 70%.
  • Eine Ausnahmegenehmigung kann auch denjenigen schwerbehinderten Menschen erteilt werden, die nach versorgungsärztlicher Feststellung dem Personenkreis der obengenannten Voraussetzungen gleichzustellen sind.

Liegen diese Voraussetzungen vor, kann bei der Stadtverwaltung ein Antrag gestellt werden.
Dieser Ausweis berechtigt nicht zum Parken auf einem Parkplatz mit Rollstuhlsymbol.
Weitere Information bekommen Sie im Seniorenbüro der Stadt Gevelsberg.

Kontakt

Telefon: 02332 771 - 255
Fax: 02332 771 - 230
Raum: 30
E-Mail: Seniorenbuero@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Frau Alze

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg


Kontakt

Telefon: 02332 771 - 257
Fax: 02332 771 - 230
Raum: 30
E-Mail: Seniorenbuero@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Frau Radel

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg

Fahrdienst für Menschen mit Behinderung

Der Fahrdienst für Menschen mit Behinderung richtet sich an behinderte Menschen,

  • die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG oder B haben
  • die im Ennepe-Ruhr-Kreis wohnen,
  • für die eine Zuständigkeit des EN-Kreises als örtlicher Träger der Sozialhilfe gegeben ist,
  • die keinen eigenen PKW besitzen und
  • ständig auf einen Rollstuhl angewiesen sind.


Der Fahrdienst soll Menschen mit Behinderung die Teilnahme am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben ermöglichen. Sie können jeden Monat max.16 Fahrten mit je 10 km Länge in Anspruch nehmen.
Für längere Strecken können maximal 4 Fahrten zusammengefasst werden. .

Nähere Auskünfte zur Nutzung des Fahrdienstes und zur Antragsstellung sowie zur Ausstellung von Berechtigungsausweisen erteilt der


EN-Kreis
Frau Volkeborn-Brink
Hauptstr. 92, Schwelm

Telefonnummer: 02336 932258
Internet: www.enkreis.de

Behindertentoilette

Der Club Behinderter und ihrer Freunde in Darmstadt vertreibt einen WC-Schlüssel für Behindertentoiletten in öffentlichen Gebäuden, in Kaufhäusern, auf Flughäfen, in Bahnhöfen, an Autobahnen und deren Rastplätzen. Den Schlüssel erhalten schwerbehinderte Menschen mit

  • den Merkzeichen aG, B, H, oder Bl
  • oder mit dem Merkzeichen G und mindestens einem GdB von 70 und aufwärts.


Der Euro-Toilettenschlüssel kostet 20 Euro und mit dem Behindertentoilettenführer „Der Locus“ 27 Euro.

CBF Darmstadt e.V.
Euro-Toilettenschlüssel
Pallaswiesenstr. 123 a, 64293 Darmstadt

Telefonnummer: 06151 812210
Internet: www.cbf-da.de

Leistungen nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose

Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich nach dem GHBG durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe haben grundsätzlich Personen, deren Seh- oder Hörvermögen massiv herabgesetzt ist.

Hilfe für hochgradig Sehbehinderte und Blindengeld

Hochgradig Sehbehinderte, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, erhalten zum Ausgleich der Mehraufwendungen, die sie durch die Behinderungen haben, unabhängig vom Einkommen, eine finanzielle Hilfe in Höhe von 77 Euro monatlich.

Höhe der Leistungen ab dem 01.07.2020

  • Blindengeld bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 383,37 Euro
  • vom 18. bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres 765,43 Euro
  • nach Vollendung des 60. Lebensjahres 473 Euro
  • Bei volljährigen Blinden, die Leistungen bei häuslicher, teilstationärer Pflege und Kurzzeitpflege der Pflegekassen, der privaten Pflegeversicherungen oder nach beamtenrechtlichen Vorschriften erhalten, wird das Blindengeld um monatlich 170,64 Euro (Pflegegrad 2) bzw. 158,05 Euro (Pflegegrad 3, 4, 5) gekürzt.

Hilfe für Gehörlose

Menschen mit angeborener oder bis zum 18. Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit (mind. 80% Hörverlust auf beiden Ohren) haben einen Anspruch auf die Leistung. Menschen, deren Hörschädigung sich im späten Lebensalter (nach Vollendung des 18. Lebensjahres) bis hin zur Gehörlosigkeit verschlimmert hat, erhalten keine Leistungen.

Die Leistung wird, wie auch die Leistung für hochgradig Sehbehinderte, unabhängig vom Einkommen und Vermögen gezahlt. Leistungen nach dem GHBG werden nur auf Antrag vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Warendorfer Straße 26–28, 48145 Münster gewährt.

Antragsformulare sind im Seniorenbüro der Stadtverwaltung erhältlich. Hier ist man Ihnen auch gerne bei der Antragstellung behilflich.


Sie können auch direkt Anträge stellen beim:
Landschaftsverband Westfalen Lippe
LWL-Behindertenhilfe Westfalen
Telefonnummer: 0251 5914734, Fax: 0251 714926
E-Mail: soziales@lwl.org

Weitere Informationen:

Westfälischer Blinden- und Sehbehindertenverein EN-Süd
Telefonnummer: 0160 1534815
Ansprechperson: Frau Reschop

KISS Ennepe-Ruhr-Kreis-Süd
Kölner Straße 25, Gevelsberg
Telefonnummer: 02332 664029 oder 02332 664028
Ansprechperson: Frau Auferkorte
E-Mail: S.Auferkorte@en-kreis.de

Priester
Hilfsmittel für Sehbehinderte und Blinde
Ansprechperson: Herr Priester
Telefonnummer: 02191 694187 oder 0173 2589868
E-Mail: info@priester-rs.de
Internet: www.priester-rs.de

Drogen- und Suchtberatung

Sucht bezeichnet die verschiedenen Formen des Angewiesenseins zum Beispiel auf Arznei- oder Suchtmittel mit unbezwingbarem Verlangen nach fortgesetzter Einnahme mit der Tendenz zur Dosissteigerung und psychosozialen Folgeschäden. Entzugserscheinungen entstehen nach Absetzen der suchterzeugenden Substanz. Unterschieden werden illegale Drogen (Heroin und Kokain), legale Drogen (Alkohol und Nikotin) und sonstige Abhängigkeiten (zum Beispiel Spielsucht, Esssucht).

Das Angebot richtet sich an Betroffene, Angehörige und Interessierte. Grundsätzlich gilt, die Beratung ist kostenlos und anonym. Das Beratungsangebot umfasst die Bereiche Alkohol, Spielsucht, Medikamente und illegale Substanzen bzw. Drogen.

Darüber hinaus wird Suchtprävention für Schulen angeboten.

 


Kontakt:

Sucht- und Drogenberatung

Hagener Straße 63

58285 Gevelsberg

Telefon: 02332 12891

Fax: 02332 912985

E-Mail: Lisa.Reyer@stadt-hagen.de, Patrizia.Zimmer-Palomba@stadt-hagen.de

Sprechzeiten:
montags von 9.00 - 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr
dienstags von 9.00 – 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr
mittwochs von 13.00 – 18.00 Uhr
donnerstags von 9.00 – 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr
freitags geschlossen
Zusätzliche Terminvereinbarungen außerhalb der Öffnungszeiten möglich.

Informationen und Ansprechpartner für Geflüchtete

Sozialleistungen für bedürftige Geflüchtete aus der Ukraine

Kontakt

Telefon: 02332 771 - 282
Fax: 02332/771 - 230
Raum: 18
E-Mail: sozialeleistungen@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Frau Tammen

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg


Kontakt

Telefon: 02332 771 - 280
Fax: 02332 771 - 230
Raum: 17
E-Mail: sozialeleistungen@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Herr Vollmerhaus

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg

Wohnungsangebote für Geflüchtete

Kontakt

Telefon: 02332 - 771 277
Fax: 02332 - 771 230
Raum: 23
E-Mail: sozialeleistungen@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Frau Kühl

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg


Kontakt

Telefon: 02332 771 - 276
Fax: 0232 771 - 230
Raum: 24
E-Mail: sozialeleistungen@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Frau Ulmann

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg


Kontakt

Telefon: 02332 771 - 274
Fax: 02332 771 - 230
Raum: 24
E-Mail: sozialeleistungen@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Herr Stadler

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg


Kontakt

Telefon: 02332 771 - 275
Fax: 02332 771 - 230
Raum: 23
E-Mail: sozialeleistungen@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Frau Hülsmann

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg

Sprach-/Integrationskurse, Dolmetscher, Kontaktvermittlung zu Beratungsstellen, Migrantenselbstorganisationen, Wohlfahrtsverbänden, Vereinen etc.

Kontakt

Telefon: 02332 771 - 296
Fax: 02332 771 - 230
Raum: 26
E-Mail: bvz@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Frau Konstantinopoulos

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg


Kontakt

Telefon: 02332 771 - 297
Fax: 02332 771 - 230
Raum: 25
E-Mail: bvz@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Frau Akin

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg

Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer

Kontakt

Telefon: 02332 771 - 297
Fax: 02332 771 - 230
Raum: 25
E-Mail: bvz@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Frau Akin

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg

Unterbringung von Geflüchteten, die keine private Unterkunft haben

Kontakt

Telefon: 02332 - 771 277
Fax: 02332 - 771 230
Raum: 23
E-Mail: sozialeleistungen@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Frau Kühl

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg


Kontakt

Telefon: 02332 771 - 276
Fax: 0232 771 - 230
Raum: 24
E-Mail: sozialeleistungen@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Frau Ulmann

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg


Kontakt

Telefon: 02332 771 - 274
Fax: 02332 771 - 230
Raum: 24
E-Mail: sozialeleistungen@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Herr Stadler

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg


Kontakt

Telefon: 02332 771 - 275
Fax: 02332 771 - 230
Raum: 23
E-Mail: sozialeleistungen@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Frau Hülsmann

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg

Krankenversicherung für Geflüchtete

Kontakt

Telefon: 02332 771 - 282
Fax: 02332/771 - 230
Raum: 18
E-Mail: sozialeleistungen@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Frau Tammen

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg


Kontakt

Telefon: 02332 771 - 280
Fax: 02332 771 - 230
Raum: 17
E-Mail: sozialeleistungen@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Herr Vollmerhaus

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg

Schulbesuch geflüchteter Kinder aus der Ukraine

Kontakt

Telefon: 02332 771 - 296
Fax: 02332 771 - 230
Raum: 26
E-Mail: bvz@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Frau Konstantinopoulos

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg