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Welche Verbote gelten im Übrigen noch mindestens bis zum 30.11.2020?

Stand: 02.11.2020
Bis mindestens zum 30.11.2020 bleiben untersagt:

  • Große Festveranstaltungen wie Volksfeste, Jahrmärkte, Kirmesveranstaltungen, Stadt-, Dorf- und Straßenfeste, Schützenfeste, Weinfeste
  • Musikfeste, Festivals und ähnliche Kulturveranstaltungen
  • Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen