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Angabe persönlicher Daten zur Rückverfolgbarkeit
Stand: 02.06.2020
Zur Rückverfolgbarkeit möglicher Infektionsketten sind Gäste, Teilnehmer, Besucher, Kunden und Nutzer von Einrichtungen zur Angabe folgender persönlicher Daten verpflichtet:
- Name
- Adresse
- Telefonnummer
- Zeitraum des Aufenthalts bzw. Zeitpunkt von An- und Abreise
Die verantwortlichen Inhaber, Vermieter, Leiter, Gastgeber der Einrichtungen sind verpflichtet diese Daten vor dem Zugriff Unbefugter zu sichern und nach Ablauf von vier Wochen vollständig zu vernichten. Im Bedarfsfall sind die Daten durch die Verantwortlichen der zuständigen Behörde herauszugeben.