Topmeldung
Seiteninhalt
Regelungen zu Veranstaltungen
Großveranstaltungen sind nach der seit dem 04.05.2020 in Kraft getretenen Verordnung bis mindestens zum 31. August 2020 untersagt. Zu Großveranstaltungen zählen in der Regel
- Volksfeste
- Jahrmärkte
- Stadt-, Dorf- und Straßenfeste
- Sportfeste
- Schützenfeste
- Weinfeste
- Musikfeste und Festivals
- Ähnliche Festveranstaltungen
Alle anderen Veranstaltungen und Versammlungen bleiben bis auf weiteres untersagt, soweit sie in der Verordnung nicht ausdrücklich zugelassen sind.
Ausdrücklich zugelassen sind Versammlungen und Zusammenkünfte sowie interne Veranstaltungen aus beruflichen, gewerblichen und dienstlichen Gründen mit Ausnahme von geselligen Anlässen (Betriebsfeiern, -ausflügen usw.).