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Was bedeutet das Abstandsgebot?

Stand 02.06.2020
Jede Person ist verpflichtet, sich im öffentlichen Raum so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen vermeidbaren Infektionsgefahren aussetzt. Insbesondere ist im öffentlichen Raum zu allen Personen, die nicht unter die (oben genannten) zulässigen Personengruppen fallen, grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.