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Stadt Gevelsberg erlässt Sondernutzungsgebühren
Die Technischen Betriebe der Stadt Gevelsberg teilen mit, dass den Einzelhändlern, die für das Herausstellen von Waren bereits Sondernutzungsgebühren als Jahresgebühr gezahlt haben, der entfallende Anteil der Sondernutzungsgebühr nach Beendigung der aktuell angeordneten Schließung ihrer Läden selbstverständlich erstattet wird.
26.03.2020