Sprungziele
Seiteninhalt

Notbetreuung Kitas/ Schulen (1.-6. Schuljahr)

Notbetreuung KiTas/Schulen (1.-6. Schuljahr)

  • Entscheidung über die Aufnahme nur durch Kita-/Schulleitung - nicht durch den Bürgermeister oder die Stadtverwaltung
  • Ein Elternteil muss sogenannte Schlüsselpersonen sein
  • Bescheinigung des Arbeitsgebers über Unabkömmlichkeit 

Weitergehende Informationen zum Umfang der Betreuung sowie Bescheinigungen zum Herunterladen finden Sie hier.