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Notbetreuung Kitas/ Schulen (1.-6. Schuljahr)
Notbetreuung KiTas/Schulen (1.-6. Schuljahr)
- Entscheidung über die Aufnahme nur durch Kita-/Schulleitung - nicht durch den Bürgermeister oder die Stadtverwaltung
- Ein Elternteil muss sogenannte Schlüsselpersonen sein
- Bescheinigung des Arbeitsgebers über Unabkömmlichkeit
Weitergehende Informationen zum Umfang der Betreuung sowie Bescheinigungen zum Herunterladen finden Sie hier.