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Geöffnet sein dürfen...
Stand: 11.05.2020
Geöffnet werden jetzt wieder:
- alle Handelsgeschäfte
- Restaurants und Gaststätten, Imbisse, Kneipen, (Eis-)Cafés und Kantinen
- Friseur- und Fußpflegebetriebe
- Kosmetik- und Nagelstudios
- Massagesalons und Sonnenstudios
- Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlösser, Burgen, Gedenkstätten
- Zoologische Gärten und Tierparks, Botanische Gärten, Gärten- und Landschafts- und Freizeitparks
- Sport- und Trainingsbetriebe
- Indoor-Spielplätze
- Fitnessstudios
- Tanzschulen
Alle Einrichtungen haben die erforderlichen Vorkehrungen zu Hygiene- und Abstandsregelungen zu treffen.
Stand: 02.06.2020
- Theater, Opern und Konzerthäuser
- Hotels zu touristischen Zwecken (für Personen mit Wohnsitz in der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Großbritannien, Nordirland)
- Reisebusreisen und Gruppenreisen mit Bussen
- Freibäder und Hallenbäder zur Ausübung von Schwimmsport in Bahnen-Schwimmbecken (zu den aktuellen Öffnungszeiten im Schwimm-in Gevelsberg und weiteren Informationen lesen Sie hier)