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Geöffnet sein dürfen...

Stand: 11.05.2020


Geöffnet werden jetzt wieder:

  • alle Handelsgeschäfte
  • Restaurants und Gaststätten, Imbisse, Kneipen, (Eis-)Cafés und Kantinen
  • Friseur- und Fußpflegebetriebe
  • Kosmetik- und Nagelstudios
  • Massagesalons und Sonnenstudios
  • Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlösser, Burgen, Gedenkstätten
  • Zoologische Gärten und Tierparks, Botanische Gärten, Gärten- und Landschafts- und Freizeitparks
  • Sport- und Trainingsbetriebe
  • Indoor-Spielplätze
  • Fitnessstudios
  • Tanzschulen

Alle Einrichtungen haben die erforderlichen Vorkehrungen zu Hygiene- und Abstandsregelungen zu treffen.

Stand: 02.06.2020

  • Theater, Opern und Konzerthäuser
  • Hotels zu touristischen Zwecken (für Personen mit Wohnsitz in der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Großbritannien, Nordirland)
  • Reisebusreisen und Gruppenreisen mit Bussen
  • Freibäder und Hallenbäder zur Ausübung von Schwimmsport in Bahnen-Schwimmbecken (zu den aktuellen Öffnungszeiten im Schwimm-in Gevelsberg und weiteren Informationen lesen Sie hier)