Verhaltensregeln für Gäste in Speisegaststätten
Stand: 02.06.2020
Gäste in Gaststätten haben folgende Verhaltensregeln zu beachten:
1. an einem Tisch dürfen nur Gäste sitzen, die zu einer Familie oder maximal zwei Hausständen gehören oder im Übrigen maximal 10 Personen,
2. Gäste haben eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen – außer am Sitzplatz,
3. Gäste sollen vorab einen Tisch reservieren,
4. es herrscht Sitzplatzpflicht; Sitzplätze werden den Gästen zugewiesen,
5. kein Zutrittsrecht für Gäste mit Symptomen einer Atemwegserkrankung,
6. Pflicht zum Händewaschen oder desinfizieren nach Betreten des Lokals,
7. Kundenkontaktdaten und Zeiträume des Aufenthalts sind in eine auf dem Tisch ausliegende Liste einzutragen und eine Einverständniserklärung zur Datenspeicherung ist zu unterschreiben (die Listen werden durch den Inhaber für 4 Wochen vertraulich aufbewahrt und danach vernichtet),
8. Gäste haben zu den anderen Personen im Lokal einen Abstand von 1,5 Metern zu wahren,
Es sind außerdem die Anweisungen des Inhabers sowie des Personals zu befolgen.