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Welche Betriebe/ Geschäfte bleiben geschlossen?

Stand 02.06.2020
Nach der Verordnung zum Schutz vor Infizierungen mit dem Corona-Virus (CoronaSchVO) vom 30.05.2020 bleiben weiterhin geschlossen/unzulässig:

  • Bars, Clubs, Diskotheken
  • Wellness-, Erlebnis- und „Spaßbäder“ sowie Saunen
  • Spielbanken (außer Automaten)
  • Sexuelle Dienstleistungen in und außerhalb von Prostitutionsstätten sowie Bordelle
  • Hochschulmensen