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Welche Betriebe/ Geschäfte bleiben geschlossen?
Stand 02.06.2020
Nach der Verordnung zum Schutz vor Infizierungen mit dem Corona-Virus (CoronaSchVO) vom 30.05.2020 bleiben weiterhin geschlossen/unzulässig:
- Bars, Clubs, Diskotheken
- Wellness-, Erlebnis- und „Spaßbäder“ sowie Saunen
- Spielbanken (außer Automaten)
- Sexuelle Dienstleistungen in und außerhalb von Prostitutionsstätten sowie Bordelle
- Hochschulmensen