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FAQ Lage in Gevelsberg

Verhalten und Kontakt im öffentlichen Raum? 

Stand 02.11.2020

Im öffentlichen Raum ist zu allen anderen Personen grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern (Mindestabstand) einzuhalten, soweit in der Coronaschutzverordnung nichts anderes bestimmt ist oder die Einhaltung des Mindestabstands aus medizinischen, rechtlichen, ethischen oder baulichen Gründen nicht möglich ist.

Der Mindestabstand darf unterschritten werden
1. beim Zusammentreffen mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes, jedoch auch in diesen Fällen mit höchstens insgesamt zehn Personen,
2. wenn dies zur Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen oder aus betreuungsrelevanten Gründen erforderlich ist,
3. bei der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, der Kindestagespflege und heilpädagogischen Einrichtungen sowie bei Angeboten der Kinderbetreuung in besonderen Fällen (Brückenprojekte) nach Maßgabe der Coronabetreuungsverordnung,
4. in Schulklassen, Kursen und festen Gruppen der Ganztagsbetreuung in öffentlichen Schulen, Ersatzschulen und Ergänzungsschulen im Sinne des Schulgesetzes NRW einschließlich schulischer Veranstaltungen außerhalb der Schulgebäude nach Maßgabe der Coronabetreuungsverordnung,
5. bei Bildungsveranstaltungen nach § 6 und § 7, bei Veranstaltungen und Versammlungen nach § 13 Absatz 2 Nummer 2 sowie bei Sitzungen nach § 13 Absatz 2 Nummer 3 für fest zugeteilte Sitzplätze, wenn die Raumgröße eine andere Anordnung der Sitzplätze nicht zulässt,
6. durch Kinder bei der Nutzung von Spielplätzen im Freien,
7. bei der Nutzung von Beförderungsleistungen des Personenverkehrs und seiner Einrichtungen,
8. in Einsatzsituationen von Sicherheitsbehörden, Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz,
9. bei zwingenden Zusammenkünften zur Berufsausübung,
10. bei nach dieser Verordnung zulässigen Veranstaltungen zur Jagdausübung bezogen auf feste und namentlich dokumentierte Gruppen von jeweils höchstens fünf Personen innerhalb der Gesamtgruppe der Teilnehmer,
11. zwischen nahen Angehörigen bei Beerdigungen und standesamtlichen Trauungen sowie Zusammenkünften unmittelbar vor dem Ort der Trauung.

Es kann in unausweichlichen Fällen auf die Einhaltung des Mindestabstands verzichtet werden, wenn zur vollständigen Verhinderung von Tröpfcheninfektionen geeignete Schutzmaßnahmen (bauliche Abtrennung, Abtrennung durch Glas, Plexiglas oder ähnliches) vorhanden sind oder die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske besteht. Dasselbe gilt für Ausbildungstätigkeiten oder Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann (körpernahe Ausbildungen, körpernahe Dienstleistungen).



Was bedeutet das Abstandsgebot?

Stand 02.06.2020
Jede Person ist verpflichtet, sich im öffentlichen Raum so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen vermeidbaren Infektionsgefahren aussetzt. Insbesondere ist im öffentlichen Raum zu allen Personen, die nicht unter die (oben genannten) zulässigen Personengruppen fallen, grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

Wo muss ich eine Mund-Nase-Bedeckung tragen?

Stand 02.11.2020

Die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske besteht unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstands
1. in geschlossenen Räumlichkeiten im öffentlichen Raum, soweit diese – mit oder ohne Eingangskontrolle – auch Kundinnen und Kunden beziehungsweise Besucherinnen und Besuchern zugänglich sind, sowie auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich,
2. bei der Nutzung von Beförderungsleistungen des Personenverkehrs und seiner Einrichtungen,
3. in den Innenbereichen sonstiger Beförderungsmittel, mit Ausnahme der privaten Fahrzeugnutzung und von Einsatzfahrzeugen von Sicherheitsbehörden, Feuerwehr, Rettungsdiensten und Katastrophenschutz,
4. bei der Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen und bei körpernahen Ausbildungstätigkeiten im Sinne des § 2 Absatz 3 Satz 2,
5. bei Bildungsveranstaltungen nach § 6 und § 7, die in Gebäuden und geschlossenen Räumen stattfinden,
6. bei den nach dieser Verordnung ausnahmsweise zulässigen Zusammenkünften, Versammlungen und Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und bei einer Teilnehmerzahl von mehr als 25 Personen unter freiem Himmel,
7. auf Spielplätzen und
8. an weiteren Orten unter freiem Himmel, für die die zuständige Behörde eine entsprechende Anordnung trifft, wenn gemessen an der verfügbaren Fläche mit dem Zusammentreffen einer so großen Anzahl von Menschen zu rechnen ist, dass Mindestabstände nicht sichergestellt werden können (siehe hier).
In Büroräumen gilt abweichend von Satz 1 Nummer 1 die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske nur, soweit ein Kontakt zwischen Beschäftigten und Kundinnen, Kunden oder ihnen vergleichbaren Personen ohne Einhaltung des Mindestabstands besteht.

Welche Betriebe/ Geschäfte müssen schließen?

Stand 02.11.2020
Nach der Verordnung zum Schutz vor Infizierungen mit dem Corona-Virus (CoronaSchVO) vom 30.10.2020 sind geschlossen/ unzulässig:

  • Außerschulische Bildungsangebote, insbesondere Sportangebote der Bildungsträger und Angebote der Musikschulen sowie Freizeitangebotewie Tagesausflüge, Ferienfreizeiten, Stadtranderholungen und Ferienreisen für Kinder und Jugendliche
  • Konzerte und Aufführungen in Theatern, Opern- und Konzerthäusern, Kinos und anderen öffentlichen oder privaten (Kultur-)Einrichtungen sowie der Betrieb von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen
  • Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen; ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes im Freien
  • Schwimm- und Spaßbäder sowie Saunen und Thermen
  • Freizeitparks, Indoor-Spielplätze und ähnliche Einrichtungen für Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen)
  • Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
  • Bars, Clubs, Diskotheken
  • Sexuelle Dienstleistungen in und außerhalb von Prostitutionsstätten sowie Bordelle, Swingerclubs und ähnliche Einrichtungen
  • Zoologische Gärten und Tierparks
  • Angebote von Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnliche Einrichtungen
  • Messen, Ausstellungen, Jahrmärkte, Spezialmärkte und ähnliche Veranstaltungen
  • Dienstleistungen und Handwerksleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann (insbesondere Gesichtsbehandlung, Kosmetik, Nagelstudios, Maniküre, Massage, Tätowieren und Piercen); ausgenommen sind Friseure, Physio-, Ergotherapie, Logopädie, Optiker, Hörgeräteakustiker, orthopädische Schuhmacher

Welche Verbote gelten für die Gastronomie und den Tourismus?

Stand: 02.11.2020
Bis mindestens zum 30.11.2020 bleiben untersagt:

  • Der Betrieb von Restaurants, Gaststätten, Imbissen, Kneipen, Cafés und anderen gastronomischen Einrichtungen; ausgenommen ist der Außer-Haus-Verkauf von Speisen. Der Verzehr ist jedoch in einem Umkreis von 50 Metern um die gastronomische Einrichtung untersagt
  • Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken; ausgenommen ist die Beherbergung von Geschäftsreisenden. Im Übrigen gelten die Regelungen der aktuell gültigen Coronaeinreiseverordnung.

Welche Verbote gelten im Übrigen noch mindestens bis zum 30.11.2020?

Stand: 02.11.2020
Bis mindestens zum 30.11.2020 bleiben untersagt:

  • Große Festveranstaltungen wie Volksfeste, Jahrmärkte, Kirmesveranstaltungen, Stadt-, Dorf- und Straßenfeste, Schützenfeste, Weinfeste
  • Musikfeste, Festivals und ähnliche Kulturveranstaltungen
  • Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen

Wie kann sich die Risikogruppe versorgen?

  • #NachbarschaftsChallenge - ein Gemeinschaftsprojekt der Freien evangelischen Gemeinde und der Stadtverwaltung Gevelsberg
  • Helferinnen und Helfer erledigen Besorgungen für Personen der Risikogruppe oder Personen die in häuslicher Quarantäne stehen
  • Kontakt: per Telefon: 0157 52404760 oder per E-Mail an nachbarschaft@feg-gevelsberg.de

Wie erledige ich Anliegen im Rathaus?

Das Rathaus und alle städtischen Nebenstellen sind seit dem 16. März 2020 für den Publikumsverkehr geschlossen.
Selbstverständlich sind die Fachabteilungen der Verwaltung aber auch in diesen Tagen für Sie im Einsatz.

Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass aufgrund der pandemiebedingten Schließung Termine ausschließlich nach telefonischer Terminvereinbarung stattfinden.
Bitte wenden Sie sich zwecks Terminvereinbarung an die entsprechende Sachbearbeitungsstelle oder an die Bürgerinformation unter 02332 771 0.

Bürgerbüro

Termine im Bürgerbüro können Sie direkt hier vereinbaren. Im Falle von Rückfragen kontaktieren Sie die Kolleginnen bitte per E-Mail unter buergerbuero@stadtgevelsberg.deBitte geben Sie in der E-Mail auch Ihre Telefonnummer an, damit wir Sie zur Terminvereinbarung kontaktieren können. 

Termine
Die Termine werden immer nur einzeln und mit zeitlichem Abstand vergeben, um einen Begegnungsverkehr verschiedener Besucherinnen und Besucher und einen Kontakt möglichst zu vermeiden.
Eine Erledigung Ihres Anliegens ist aber in jedem Fall möglich.

Online-Services
Auf der Homepage finden Sie unter Rathaus/ Online-Services (hier) eine Vielzahl an Formularen.
Sollten Sie ein bestimmtes Formular nicht finden können, so wenden Sie sich bitte an die Bürgerinformation.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden Sie gerne an die entsprechende Sachbearbeitungsstelle weiterleiten.

Die Stadt Gevelsberg bittet alle Bürgerinnen und Bürger, sich - wann immer möglich - per Telefon, E-Mail, Fax oder Brief an die Verwaltung zu wenden.
Briefe können neben dem üblichen Postversand auch am Rathauseingang in den roten Briefkasten des Rathauses eingeworfen werden, der täglich geleert wird.

Stichwort "Gelbe Säcke"

Gelbe Säcke stehen Ihnen zur Abholung (2 Rollen pro Haushalt) im Foyer des Rathauses zur Verfügung. Die Übergabe erfolgt kontaktlos, bitte bedienen Sie sich selbstständig aus der bereitgestellten Box.
Gelbe Säcke können auch bei den Technischen Betrieben in der Mühlenhämmerstraße 4 abgeholt werden. Dort besteht für Selbstabholer die Möglichkeit, 2 Rollen aus einem vor dem Gebäude stehenden Karton zu entnehmen.

An wen wende ich mich bei Fragen zu Kinderbetreuung, Veranstaltungen und Schließung von Betrieben?

Wenden Sie sich hierzu bitte an das städtische Infotelefon unter Telefonnummer 02332 - 771 441 oder per E-Mail an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes unter ordnungsdienst@stadtgevelsberg.de 

An wen wende ich mich, wenn ich fürchte, mich infiziert zu haben?

Bitte wenden Sie sich bei allen Gesundheitsfragen, Fragen zum Umgang mit dem Corona-Virus oder Fragen zur Quarantäne an das Bürgertelefon der Kreisverwaltung unter 02333 403 1449 (täglich 8-18 Uhr)

Wo finde ich aktuelle Zahlen zur Lage im Ennepe-Ruhr-Kreis?

Informationen zur aktuellen Lage im Ennepe-Ruhr-Kreis liefert als zuständige Gesundheitsbehörde die Kreisverwaltung unter: https://www.enkreis.de

Beratungstelefon für Jugendliche

Beratungstelefon für Schülerinnen, Schüler und Eltern an Gevelsberger Schulen

Die Schulsozialarbeiterinnen an der Gevelsberger Realschule und am Gymnasium sind für euch Kinder und Jugendliche sowie für eure Eltern jederzeit ansprechbar. 

Montag bis Freitag (auch in den Ferien) von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr telefonisch unter

02332-920365 (Realschule) oder 02332-920484 (Gymnasium)

oder per E-Mail:
miriam.lorch@stadtgevelsberg.de oder starker@gym-gevelsberg.de oder wuensch@gym-gevelsberg.de

Städtisches Jugendzentrum Gevelsberg
Das Team des Jugendzentrums ist auch weiterhin für euch Kinder und Jugendliche da! Auch eure Eltern können sich an uns wenden.

Telefonnummern: tagsüber Adriana Ruiu 02332 55 70 12
wochentags in der Regel ab 11 Uhr bis 19.30 Uhr Jugendteam 02332 5570-10, 5570-16, 17,18


Lieber anonym bleiben? Beratung und Unterstützung im Netz:

www.nummergegenkummer.de

Kinder- und Jugendtelefon „Die Nummer gegen Kummer“ Telefonnummer: 116 111 (kostenlos und anonym vom Handy und Festnetz) 

Elterntelefon „Nummer gegen Kummer“

Telefonnummer 0800 1110550 (kostenlos und anonym vom Handy und Festnetz)


Stadt Gevelsberg, Allgemeiner Sozialer Dienst
Der Allgemeine Soziale Dienst ist telefonisch unter folgenden Nummern zu erreichen: 02332 - 771 211, 771 212, 771 213, 771 214, 771 215
Montags bis Donnerstags 9 – 12 Uhr und 14 -16 Uhr, Freitags 9 – 12 Uhr
Außerhalb der Öffnungszeiten im Falle häuslicher Gewalt bitte die Polizei anrufen. Diese zieht dann den Bereitschaftsdienst des Jugendamtes hinzu.



Unterstützung von pflegenden Angehörigen in Krisensituationen

Stadt Gevelsberg, Seniorenbüro
Das Seniorenbüro der Stadt Gevelsberg ist weiterhin für Sie telefonisch (Telefonnummer 02332 771 255 und 771 254) oder per Email (seniorenbuero@stadtgevelsberg.de) zu erreichen.

Fachberatung und Unterstützung bei häuslicher und sexualisierter Gewalt

Polizei-Notruf 

Telefonnummer: 110

Opferschutzbeauftragte der Polizei
Telefonnummer: 02336 91 66 29 56

Frauenberatung EN
Telefonnummer: 02336 47 59 09 1
Montags bis Donnerstags von 9-16 Uhr, Freitags von 9-14 Uhr
Eine Kontaktaufnahme ist auch per Mail möglich an: info@frauenberatung-en.de.

Auch für Männer, die einen Beratungsbedarf zum Thema Gewalt haben, bietet GESINE Intervention ein Angebot. Dieses erreichen Sie unter der Telefonnummer 02336 475 90 94

Tipps und Infos rund um Häusliche Gewalt auch auf www.gesine-intervention.de

Frauenhaus EN
Telefonnummer: 02339 62 92 (24 Stunden besetzte Hotline) 

Weisser Ring
0151 55 16 47 77

pro familia Beratungsstelle EN-Süd/ Kinder- und Jugendschutzambulanz
Telefonnummer 02336 443640, Montags bis Donnerstags von 8-12 Uhr
Offene telefonische Sprechstunde der Kinder und Jugendschutzambulanz (KIZZ) gegen häusliche und sexualisierte Gewalt Montags, Dienstags, Donnerstags, Freitags von  9.30-11Uhr oder per Email an: en-suedkreis.kizz@profamilia.de oder en-suedkreis@profamilia.de

Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen: 08000 116 016 (24h)
Das Hilfetelefon bietet auch Online-Beratung, eine Chatfunktion und Beratung in mehreren Sprachen inklusive Beratung in Gebärdensprache an.

www.staerker-als-gewalt.de

Gewalt zuhause erkennen und handeln – Aktuelle Initiative und informative Seite der Bundesfrauenministeriums zum Thema Häusliche Gewalt insbesondere in Corona-Zeiten. Die Seite zeigt Wege zu Hilfen und Unterstützung für Frauen und Männer auf.

Beratung für Männer
Das regionale Netzwerk GESINE bietet Männern zum Thema Gewalt ein Beratungsangebot: TONI.
Telefonnummer: 02336 475 90 94

Unterstützung für Alleinerziehende


Krisen-Hotline für Alleinerziehende: Telefonnummer 0201 82774-799
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter NRW hat eine Krisen-Hotline eingerichtet, teilt Sorgen und unterstützt mit wichtigen Informationen für Alleinerziehende. Weitere Informationen www.vamv-nrw.de/corona

Hilfen für junge Familien

Baby-Hotline

Telefonnummer 02336 – 486032

Fachdienst „Frühe Hilfen“ des Jugendamtes Gevelsberg
Beratung und Unterstützung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern
Telefonnummer 02332 – 662920 (Frau Glashagen) oder per E-Mail an jugendamt@stadtgevelsberg.de

Caritas Beratungsstelle in Schwelm
Beratung für junge Familien und in finanziellen Notlagen (Sozialberatung)
Telefonnummer 02336 – 9242510 oder per E-Mail an info@caritas-schwelm.de

Hilfe für Schwangere

pro familia Beratungsstelle EN-Süd
Schwangerenberatung und Schwangerschaftskonfliktberatung unter Telefonnummer 02336 - 443640, Montags bis Donnerstags 8-12 Uhr oder per E-Mail an en-suedkreis@profamilia.de

Informationen zu finanziellen Hilfen für Familien

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat auf seiner Internetseite zahlreiche Informationen über die finanzielle Unterstützung von Familien während der Corona-Pandemie zusammengestellt. Diese finden Sie hier