Aktuelles zum Anmeldeverfahren in den Kindergärten
Am 15.01.2020 haben die Gevelsberger Kindertageseinrichtungen die Zusagen für die Kitaplätze ab 01.08.2020 verschickt. Aufgrund der Vielzahl der Anmeldungen auch Mehrfachanmeldungen in den einzelnen Einrichtungen, werden zum Teil keine Absagen versendet.
Ab Verschickung gilt eine 14-tägige Frist, in der die Sorgeberechtigten die Möglichkeit erhalten, eine Rückmeldung bzw. die Vertragsunterzeichnung in der jeweiligen Kita zu vollziehen.
Ab dem 03.02.2020 sollten den Einrichtungen alle Zusagen seitens der Erziehungsberechtigten vorliegen. Wenn der Kita bis zu diesem Zeitpunkt keine Rückmeldung vorliegt, werden ggf. Plätze frei.
Hier beginnt das sogenannte Nachrückverfahren. Das heißt, auch wer bislang keine Zusage erhalten hat, bekommt nun möglicherweise die Chance, auf einen Platz nachzurücken.
Dieses Vorgehen dauert in der Regel ebenfalls nochmal 14 Tage.
Sollte diese Frist verstrichen sein, besteht die Möglichkeit, sich mit dem Jugendamt Bereich Kitaverwaltung, Frau Kothen-Krüner in Verbindung zu setzen um eine rechtsverbindliche Bedarfsanzeige für einen Kitaplatz ab 01.08.2020 zu beantragen. Am besten nutzen Sie dazu den Weg per E-Mail oder im Formular auf der Homepage der Stadt Gevelsberg.
Erziehungsberechtigte, die eine Zusage erhalten haben werden gebeten, die beantragten Plätze in anderen Einrichtungen abzusagen.