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Kampfmittelfunde wie Munition, Handgranaten, Gewehre, Kartuschen, Bomben, etc. dürfen nicht bewegt werden und sind der örtlichen Ordnungsbehörde unverzüglich zu melden.
Notwendige Angaben:
- Art des Kampfmittels
- Fundort (präzise Beschreibung)
- wurde das Kampfmittel bereits bewegt ?
Für die Beseitigung der Kampfmittel und die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner.
Außerhalb der Öffnungszeiten ist die Polizei zu benachrichtigen.