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Wohngeld als Lastenzuschuss können Menschen erhalten, die:
◾ Eigentümer/in einer Wohnung oder eines Hauses oder
◾ Erbbauberechtigte sind oder
◾ ein eigentumsähnliches Dauerwohnrecht, Wohnungsrecht oder einen Nießbrauch innehaben oder
◾ Anspruch auf Bestellung, Übertragung des Eigentums, des Erbbaurechts, des eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts, des Wohnungsrechts oder des Nießbrauchs haben, und diesen Wohnraum selbst nutzen.

Auch als Eigentümerin oder Eigentümer können Sie den Wohngeldrechner des Landes NRW nutzen. An die Berechnung schließt sich das Online-Antragsverfahren an, über das ein Wohngeldantrag an die für Sie zuständige Wohngeldbehörde geschickt werden kann.

Darüber hinaus können Sie sich die benötigten Wohngeldformulare hier herunterladen und ausdrucken:

Lastenzuschuss - Antrag
Lastenzuschuss - Merkblatt
Lastenzuschuss - Haushalte über drei Personen
Lastenzuschuss - Verdienstbescheinigung
Lastenzuschuss - Bewirtschaftungskosten
Lastenzuschuss - Fremdmittelbescheinigung
Lastenzuschuss - Bescheinigung Krankenkasse Finanzamt
Lastenzuschuss - Anlage Vermietung
Lastenzuschuss - Anlage Unterhaltsverpflichtungen