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Wohngeld als Mietzuschuss können Menschen erhalten, die
- Mieter/in einer Wohnung oder eines Zimmers
- Untermieter/in einer Wohnung oder eines Zimmers
- mietähnlich Nutzungsberechtigte (z.B. mietähnliches Dauerwohnrecht, Genossenschaftswohnung) oder
- Eigentümer/in eines Hauses mit mehr als zwei Wohnungen
sind und diesen Wohnraum selbst nutzen.
Wohngeld - Antrag Mietzuschuss
Wohngeld - Merkblatt Mietzuschuss
Wohngeld - Anlage für mehr als drei Personen
Wohngeld - Mietbescheinigung
Wohngeld - Verdienstbescheinigung
Wohngeld - Bescheinigung Krankenkasse Finanzamt
Wohngeld - Anlage Untervermietung
Wohngeld - Anlage Unterhaltsverpflichtung