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Wohngeld als Mietzuschuss können Menschen erhalten, die

  • Mieter/in einer Wohnung oder eines Zimmers
  • Untermieter/in einer Wohnung oder eines Zimmers
  • mietähnlich Nutzungsberechtigte (z.B. mietähnliches Dauerwohnrecht, Genossenschaftswohnung) oder
  • Eigentümer/in eines Hauses mit mehr als zwei Wohnungen

sind und diesen Wohnraum selbst nutzen.


Wohngeld - Antrag Mietzuschuss
Wohngeld - Merkblatt Mietzuschuss
Wohngeld - Anlage für mehr als drei Personen
Wohngeld - Mietbescheinigung
Wohngeld - Verdienstbescheinigung
Wohngeld - Bescheinigung Krankenkasse Finanzamt
Wohngeld - Anlage Untervermietung
Wohngeld - Anlage Unterhaltsverpflichtung