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Eingliederungshilfe

Kinder oder Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn
  • ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht,

und

  • daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.

Die Hilfe wird nach Bedarf im Einzelfall in ambulanter, teilstationärer oder stationärer Form geleistet.

Rechtsgrundlage ist § 35 a SGB VIII

Kontakt

Telefon: 02332 771 - 218
Fax: 02332 771 - 230
Raum: 312
E-Mail: jugendamt@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Frau Knährich

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg

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Kontakt

Telefon: 02332 771 - 212
Fax: 02332 771 - 230
Raum: 118
E-Mail: jugendamt@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Frau Hirland-Ständeke

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg

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