Sprungziele
Seiteninhalt

Altlasten

Altstandorte (Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist) und Altablagerungen (stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind) sind oftmals altlastverdächtige Flächen. Eine Altlast liegt dann vor, wenn durch derartige Altstandorte oder Altablagerungen schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden. Der Ennepe-Ruhr-Kreis führt ein Verzeichnis über altlastverdächtige Flächen und Altlasten und ist genereller Ansprechpartner zu diesem Thema.