Gevelsberger Leitlinien zum Umgang mit Mobilfunk
In Bereichen sensibler Nutzungen werden besondere Prüfungen durchgeführt, wenn innerhalb eines Radius von 150 m um den Schwerpunkt der Nutzung herum eine neue Mobilfunkanlage geplant ist.
Bereiche sensibler Nutzungen sind insbesondere:
• Kindergärten und Kindertagesstätten
• Öffentliche Kinderspielplätze
• Schulen und Schulhöfe
• Krankenhäuser / Tageskliniken
• Pflegeheime
• Seniorenheime
Ablauf der besonderen Prüfung
Wird der Stadtverwaltung ein Planstandort innerhalb eines sensiblen Bereiches bekannt, werden auf Vorschlag der Verwaltung alternative Standorte vom Mobilfunkbetreiber geprüft. Ist ein Standort im sensiblen Bereich nicht vermeidbar, werden Immissionsprognosen durchgeführt und die Anlagen durch technische Maßnahmen und Einstellungen so justiert, dass die Feldstärken für die betroffenen Nutzungen minimiert werden. Das Ergebnis ist den betroffenen Nutzern sensibler Einrichtungen, zum Beispiel über Elternräte, Schulpflegschaften, Beiräte etc. von den Mobilfunkbetreibern in Zusammenarbeit mit dem städtischen Mobilfunkkoordinator zu vermitteln.
Mobilfunkkoordinator
Der Umweltbeauftragte der Stadt Gevelsberg, Herr Sprenger wird zum Mobilfunkkoordinator benannt. Er übernimmt Aufgaben der Koordination aller Mobilfunkfragen/-themen innerhalb der Stadtverwaltung und steht der interessierten Öffentlichkeit als Ansprechpartner zur Verfügung.
Standorte und Suchkreise
Die Stadt wird Bestandsstandorte und Suchkreise für Planstandorte von Mobilfunkanlagen auf den städtischen Webseiten veröffentlichen. Sie wird Verweise auf weiterführende ausgewogene Informationen anderer Webseiten zum Thema einfügen.