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Lärmkarten
Für die Kommunen außerhalb der Ballungsräume hat wieder das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) die Lärmberechnungen und damit die Erarbeitung der Lärmkarten übernommen. Gemäß der gesetzlichen Vorgaben sind in den Lärmkarten nur die Hauptverkehrsstraßen über 3 Mio. Kraftfahrzeuge/Jahr gekennzeichnet. Die Ermittlung der Schallpegel erfolgt generell durch Berechnung und Darstellung der Kenngrößen (Lärmindizes) LDEN (24 Stunden: Tag, abends, nachts) und LNight (8 Stunden nachts) in den Lärmkarten.