Denkmalschutz und Denkmalpflege
Für das Jahr 2023 stehen wieder Fördermittel für kleine, private Denkmalpflegemaßnahmen Seitens der Stadt Gevelsberg zur Verfügung. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in Nordrhein-Westfalen seit 1980 im Denkmalschutzgesetz NW geregelt. Die Stadt Gevelsberg als untere Denkmalbehörde trifft ihre Entscheidungen im Benehmen mit dem LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen.
Das Denkmalschutzgesetz beinhaltet u.a. Regelungen
- zur Eintragung von baulichen Anlagen und Bodenfunden in die Denkmalliste
- zu Rechten und Pflichten im Umgang mit Denkmälern
- zur Veränderungen an Denkmälern
- zur steuerlichen Behandlung von denkmalgeschütztem Eigentum.
Einstiegsinformationen können Sie dem folgenden Dokument entnehmen:
In Gevelsberg sind derzeit 112 Baudenkmäler unter Schutz gestellt, eine Übersicht der unter Denkmalschutz stehenden Baudenkmäler kann hier eingesehen werden:
Für das Gevelsberger „Dorf“ besteht die Denkmalbereichssatzung Altes Dorf, in welcher auch das allgemeine Erscheinungsbild innerhalb des Geltungsbereiches unter Schutz gestellt ist, um das historische Erscheinungsbild des alten Kerns Gevelsberg auch der Nachwelt zu erhalten. Veränderungen an der äußeren Gestalt von Gebäuden und der Gestaltung der Außenräume sind dementsprechend den Vorgaben der Satzung entsprechend vorzunehmen.
Wenn Sie selbst Veränderungen eines Baudenkmals planen, finden Sie hier notwendige Formulare:
- Antrag Veränderungsmaßnahme14 kB
- Denkmalpflege Steuervergünstigung233 kB
- Bestätigung zur Übernahme eventuell anfallender Gebühren13 kB
- Steuerantrag Freianlagen19 kB
- Steuerantrag Gebäude23 kB
Kontakt
Telefon: 02332 771 - 304
Raum: 1.07 - Nebenstelle Großer Markt 13
E-Mail: stadtentwicklung@stadtgevelsberg.de