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Fassadenprogramm

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Wirtschaftsförderung der Stadt Gevelsberg hat am 26.11.2020 die Richtlinien über die Förderung von Maßnahmen zur Fassadenverbesserung und des Wohnumfeldes Berge-Knapp beschlossen, welche einen weiteren Baustein zur Umsetzung von Stadtgestaltungsmaßnahmen im Stadtumbaugebiet „Berge-Knapp und Vogelsang" bilden. Die Stadt Gevelsberg unterstützt dabei Fassadenarbeiten sowie Wohnumfelderneuerungen, die zu einer Aufwertung des Stadtbildes beitragen.
Die Förderung wird von der Stadt unter finanzieller Beteiligung des Landes NRW gewährt. Der Geltungsbereich umfasst in diesem Programm die nähere Umgebung der Geschosswohnungsbauten (s. Richtlinien).

Geltungsbereich Berge Stadt Gevelsberg
Geltungsbereich Berge
Stadt Gevelsberg

Der Handlungsbedarf umfasst im Wesentlichen:

  • Aufwertung von Außenwänden und Dächern im Blickpunkt des öffentlichen Raumes
  • Herrichtung und Gestaltung von Freiflächen im Bezug zum öffentlich wahrnehmbaren Stadtraum

Voraussetzung für die Bezuschussung ist, dass die Maßnahme vor deren Ausführung mit der Stadt Gevelsberg als Fachbehörde abgestimmt, ein entsprechender Antrag eingereicht sowie bewilligt wurde und den Bestimmungen der Vergaberichtlinien nicht widerspricht (s.Richtlinien).

Interessierte Eigentümerinnen und Eigentümer werden gebeten, entsprechende Antragsformulare beim Fachbereich Stadtentwicklung und Umwelt, Abteilung 3.1 einzureichen. Nach Antragstellung wird der Antrag dem zuständigen Fachausschuss der Stadt Gevelsberg vorgelegt, welcher in seiner jeweiligen Sitzung über die Förderung entscheidet.


Kontakt

Telefon: 02332 771 - 304
Raum: 1.07 - Nebenstelle Großer Markt 13
E-Mail: stadtentwicklung@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Frau Piper

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg