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Zuständigkeiten des Wahlprüfungsausschusses
Der Wahlprüfungsausschuss ist gemäß § 10 der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Gevelsberg und seiner Ausschüsse zuständig für die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Kommunalwahlgesetz.
Der Wahlprüfungsausschuss der Stadt Gevelsberg entscheidet über:
- die Feststellung der Gültigkeit der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl
- Feststellung der Gültigkeit der Integrationsratswahl