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Zuständigkeiten des Wahlprüfungsausschusses

Der Wahlprüfungsausschuss ist gemäß § 10 der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Gevelsberg und seiner Ausschüsse zuständig für die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Kommunalwahlgesetz.

Der Wahlprüfungsausschuss der Stadt Gevelsberg entscheidet über:

  • die Feststellung der Gültigkeit der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl
  • Feststellung der Gültigkeit der Integrationsratswahl