Mobilfunk
Bei dem Betrieb von Hochfrequenzanlagen und somit von Mobilfunkanlagen müssen Grenzwerte bezüglich der Strahlung eingehalten werden. Diese sind in der Verordnung über elektromagnetische Felder festgelegt und dienen dem Schutz und der Vorsorge vor schädlichen Umwelteinwirkungen für die Allgemeinheit.
Bevor eine Mobilfunksendeanlage in Betrieb gehen darf, muss das Mobilfunkunternehmen der Bundesnetzagentur nachweisen, dass diese gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden können. Kann dieser Nachweis erbracht werden, stellt diese nach umfangreicher Prüfung dem Mobilfunkunternehmen eine Standortbescheinigung aus, die unter anderem Angaben über die sendeortspezifischen Sicherheitsabstände enthält. Ohne eine solche Standortbescheinigung darf keine Mobilfunksendeanlage in Betrieb gehen.
Weiterhin sind die Mobilfunkbetreiber verpflichtet, spätestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme einer neuen oder geänderten Mobilfunkanlage dieses der zuständigen Behörde unter Vorlage der Standortbescheinigung anzuzeigen. Neben den immissionsschutzrechtlichen Vorschriften sind auch baurechtliche Vorschriften zu beachten. Der Bau neuer Mobilfunksendeanlagen kann unter Umständen baugenehmigungspflichtig sein. Das bedeutet, dass in diesen Fällen mit der Errichtung einer Sendeanlage erst nach Erteilung der Baugenehmigung begonnen werden darf. Auch der betroffenen Kommune müssen die Planungen offengelegt werden.
In Gevelsberg hat der Agenda Verein "Zukunftsschmiede Gevelsberg e.V." Leitlinien zum Umgang mit Mobilfunk zu erarbeitet.
Gevelsberger Leitlinien zum Umgang mit Mobilfunk
In Bereichen sensibler Nutzungen werden besondere Prüfungen durchgeführt, wenn innerhalb eines Radius von 150 m um den Schwerpunkt der Nutzung herum eine neue Mobilfunkanlage geplant ist.
Bereiche sensibler Nutzungen sind insbesondere:
• Kindergärten und Kindertagesstätten
• Öffentliche Kinderspielplätze
• Schulen und Schulhöfe
• Krankenhäuser / Tageskliniken
• Pflegeheime
• Seniorenheime
Ablauf der besonderen Prüfung
Wird der Stadtverwaltung ein Planstandort innerhalb eines sensiblen Bereiches bekannt, werden auf Vorschlag der Verwaltung alternative Standorte vom Mobilfunkbetreiber geprüft. Ist ein Standort im sensiblen Bereich nicht vermeidbar, werden Immissionsprognosen durchgeführt und die Anlagen durch technische Maßnahmen und Einstellungen so justiert, dass die Feldstärken für die betroffenen Nutzungen minimiert werden. Das Ergebnis ist den betroffenen Nutzern sensibler Einrichtungen, zum Beispiel über Elternräte, Schulpflegschaften, Beiräte etc. von den Mobilfunkbetreibern in Zusammenarbeit mit dem städtischen Mobilfunkkoordinator zu vermitteln.
Mobilfunkkoordinator
Der Umweltbeauftragte der Stadt Gevelsberg, Herr Sprenger wird zum Mobilfunkkoordinator benannt. Er übernimmt Aufgaben der Koordination aller Mobilfunkfragen/-themen innerhalb der Stadtverwaltung und steht der interessierten Öffentlichkeit als Ansprechpartner zur Verfügung.
Standorte und Suchkreise
Die Stadt wird Bestandsstandorte und Suchkreise für Planstandorte von Mobilfunkanlagen auf den städtischen Webseiten veröffentlichen. Sie wird Verweise auf weiterführende ausgewogene Informationen anderer Webseiten zum Thema einfügen.
Im Mobilfunkkataster sind alle aktuell betriebenen Sendemasten im Stadtgebiet vermerkt.