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Immissionsschutz in der Bauleitplanung

Auf der Grundlage verschiedener rechtlicher Bestimmungen (Bundesimmissionsschutzgesetz, Abstandserlass, Verkehrs- und Sportanlagenlärmschutzverordnungen, usw.) und technisch-fachlicher Vorgaben (DIN18005 Schallschutz im Städtebau, Technische Anleitungen zum Schutz gegen Lärm und zur Reinhaltung der Luft, usw.) werden die Auswirkungen auf die Regelungen der Bauleitplanung bestimmt.
Für die Konzeption in der städtebaulichen Planung und die Umsetzung von Maßnahmen zum vorbeugenden Immissionsschutz wird die bestehende Immissionssituation (Sport-, Verkehrs- und Gewerbelärm, Luftverunreinigungen, Erschütterungen, usw.) berücksichtigt.

Kontakt

Telefon: 02332 771 - 320
Fax: 02332/771 - 230
Raum: 302
E-Mail: bauaufsicht@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Herr Thomas Ehlert

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg

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