Erzieherischer Jugendschutz
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz ist gesetzlich in § 14 des Kinder- und Jugendhilfegesetz verankert und ist ein Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe. Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Erziehung und auf eine gesunde körperliche und geistig-seelische Entwicklung. Dieses Recht sichert der Erzieherische Kinder- und Jugendschutz mit seinen Angeboten und Maßnahmen, welche sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sowie an Eltern und andere Erziehungsberechtigte richten.
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