Soziale Gruppenarbeit
In der sozialen Gruppenarbeit werden nach § 29 SGB VIII Grundschulkinder im Rahmen der präventiven Hilfen zur Erziehung nach dem Schulunterricht betreut.
Aufgenommen werden Kinder mit besonderem Förderbedarf, die aufgrund ihrer Entwicklung die individuelle Hilfe in der Kleingruppe benötigen. Schwerpunktmäßig ist die Elternkooperation zu sehen. Die Unterstützung und Beratung der Eltern in ihrem Erziehungsauftrag nimmt einen hohen Stellenwert ein, um die Lebenssituation des Kindes zu verbessern.
Inhaltlich kooperieren die Fachkräfte mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD), den lokalen Grundschulen sowie zahlreichen weiteren Kooperationspartnern, um eine optimale Vernetzung der Hilfen zu ermöglichen. Verwaltungstechnisch werden die Ressourcen des Hauses genutzt.
Die Einrichtung befindet sich in der mittleren Etage des Jugendzentrums. Die zentrale Lage des Hauses ermöglicht es Familien aus dem gesamten Stadtgebiet das Hilfsangebot seitens des ASD anzunehmen und zu nutzen