Sprungziele
Seiteninhalt

Bürgeranträge

§ 24 GO NRW – Anregungen und Beschwerden

(1) Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden. Die Zuständigkeiten der Ausschüsse, der Bezirksvertretungen und des Bürgermeisters werden hierdurch nicht berührt. Die Erledigung von Anregungen und Beschwerden kann der Rat einem Ausschuss übertragen. Der Antragsteller ist über die Stellungnahme zu den Anregungen und Beschwerden zu unterrichten.


059-2020 Bürgeranregung, Mitwirkung Vergüngstigug Schokoticket (Rat) -ö.
Beschluss Rat: einstimmige Zustimmung
siehe Tagesordnungspunkt 4. Niederschrift über die 42. Sitzung des Rates am 12.03.2020 -ö.


067-2017 Bürgerantrag Hebesatzerhöhung, Grundsteuer B (HA) -ö.
Beschluss Hauptausschuss: Antrag einstimmig zurückgewiesen
siehe Tagesordnungspunkt 3. Niederschrift über die 26. Sitzung des HA am 20.03.2018, -ö.