Bürgeranträge
§ 24 GO NRW – Anregungen und Beschwerden
(1) Jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Gemeinde, die oder der seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt, hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden. Die Zuständigkeiten der Ausschüsse, der Bezirksvertretungen und des Bürgermeisters werden hierdurch nicht berührt. Die Erledigung von Anregungen und Beschwerden kann der Rat einem Ausschuss übertragen. Der Antragsteller ist über die Stellungnahme zu den Anregungen und Beschwerden zu unterrichten.
(2) Die näheren Einzelheiten regelt die Hauptsatzung.
Bürgeranträge finden Sie im Bürgerinfoportal der Stadt Gevelsberg unter Dokumente/Anträge.
Das Bürgerinformationsportal enthält zudem alle Sitzungsunterlagen ab dem 01.01.2023 sowie Informationen zu den Gremien und ihren Mitgliedern.
Die Bürgeranträge der Jahre 2016-2022 finden Sie hier:
059-2020 Bürgeranregung, Mitwirkung Vergüngstigung Schokoticket (Rat) -ö.
Beschluss Rat: einstimmige Zustimmung
siehe Tagesordnungspunkt 4. Niederschrift über die 42. Sitzung des Rates am 12.03.2020 -ö.
067-2017 Bürgerantrag Hebesatzerhöhung, Grundsteuer B (HA) -ö.
Beschluss Hauptausschuss: Antrag einstimmig zurückgewiesen
siehe Tagesordnungspunkt 3. Niederschrift über die 26. Sitzung des HA am 20.03.2018, -ö.