Hundesteuer
Zur Anmeldung verpflichtet ist der Hundehalter. Hundehalter ist jeder, der einen Hund in seinen Haushalt oder Betrieb aufnimmt.
Die Hundesteuer beträgt jährlich
- 114,00 € wenn ein Hund gehalten wird,
- 138,00 € pro Hund, wenn zwei Hunde gehalten werden und
- 156,00 € pro Hund, wenn drei oder mehr Hunde gehalten werden.
Die Hundesteuer ist in vier gleichen Raten jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines Jahres zu zahlen.
Bestimmte Hunderassen sind zusätzlich nach der Landeshundeverordnung anzumelden.
Die Hundesteuersatzung für die Stadt Gevelsberg sieht für eine Reihe von Fällen auf Antrag Steuerermäßigungen (z. B. für Sozialhilfeempfänger) vor. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei der zuständigen Abteilung.
Kontakt
Telefon: 02332 771 - 167
Fax: 02332 771 - 230
Raum: 216
E-Mail: finanzen@stadtgevelsberg.de