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Grundsteuer
Der Grundsteuer A unterliegen land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke.
Alle übrigen Grundstücke unterliegen der Grundsteuer B.
Die Grundsteuer richtet sich nach dem Einheitswert des Grundstückes.
Der Einheitswert und der daraus berechnete Grundsteuermessbetrag werden vom zuständigen Finanzamt festgesetzt.
Informationen zur Grundsteuerreform des Landes NRW finden Sie hier.
Hebesätze:
Jahr | Grundsteuer A | Grundsteuer B |
---|---|---|
2023 2024 |
220 v.H. 220 v.H. |
695 v.H. 695 v.H. |