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Grundsteuer

Der Grundsteuer A unterliegen land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke.
Alle übrigen Grundstücke unterliegen der Grundsteuer B.
Die Grundsteuer richtet sich nach dem Grundsteuerwert des Grundstückes.
Der Grundsteuerwert und der daraus berechnete Grundsteuermessbetrag werden vom zuständigen Finanzamt festgesetzt.

Aktuelle Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie hier.

Hebesätze:

JahrGrundsteuer AGrundsteuer B

bis 2024

ab 2025

220 v.H.

236 v.H.

695 v.H.

Wohngrundstücke Nichtwohngrundstücke
739 v.H. 1.460 v.H.