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Gewerbesteuer
Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb im Inland.
Unter Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes zu verstehen.
Die Gewerbesteuer richtet sich nach dem Gewerbeertrag. Die Besteuerungsgrundlagen werden vom zuständigen Finanzamt mit dem Gewerbesteuermessbescheid festgesetzt.
Der Gewerbesteuermessbetrag wird zur Ermittlung der Gewerbesteuer mit dem Hebesatz multipliziert.
Jahr | Hebesatz |
2023 2024 |
490 v.H. 490 v.H. |