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Abfallbeseitigungsgebühren

Jeder Eigentümer eines im Stadtgebiet liegenden Grundstücks ist verpflichtet, sein Grundstück an die kommunale Abfallentsorgungseinrichtung anzuschließen (Anschlusszwang). Der Eigentümer eines Grundstücks und jeder Abfallbesitzer auf einem an die kommunale Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstücks (z. B. Mieter, Pächter) ist verpflichtet, die auf dem Grundstück anfallenden Abfälle zur Beseitigung und Verwertung der kommunalen Abfallentsorgungseinrichtung zu überlassen (Benutzungszwang). Der erstmalige Anschluss (z. B. bei Neubauten) ist beim Steueramt der Stadt zu beantragen.

Kontakt

Telefon: 02332 771 - 165
Fax: 02332 771 - 870
Raum: 222
E-Mail: finanzen@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Frau Stadler

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg


Kontakt

Telefon: 02332 771 - 164
Fax: 02332 771 - 870
Raum: 221
E-Mail: finanzen@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Frau Buder

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg


Informationen zu den Abfallbehältern erhalten Sie hier.

Kosten für Restmüllbehälter: 

Jahr120-l Restmüllbehälter240-l Restmüllbehälter1100-lRestmüllbehälter

2023

2024

                    45,00 Euro

                    48,00 Euro

                        93,00 Euro

                        99,00 Euro

                           426,00 Euro 

                           450,00 Euro



Außerdem wird eine verbrauchsabhängige Zusatzgebühr (gewichtsbezogene Gebühr) erhoben. Bei der gewichtsbezogenen Gebühr für den Rest- und Bioabfall werden zunächst Vorausleistungen erhoben. Die Abrechnung der Gebühren wird nach der Feststellung des Gesamtgewichts für das Kalenderjahr im darauffolgenden Jahr vorgenommen.


Gebührensätze der gewichtsbezogenen Gebühr:

JahrRestabfall pro KilogrammBioabfall pro Kilogramm

2023

2024

                                           0,52 Euro

                                           0,52 Euro

                                                     0,33 Euro 

                                                     0,39 Euro



Informationen zu Befreiungen vom Anschluss- und Benutzungszwang erhalten Sie bei den Technischen Betrieben.

Kontakt

Telefon: 02332 771-523
Fax: 02332 771-533
Raum: EG2
E-Mail: tbgev@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Frau Pawlik

Mühlenhämmerstraße 4
58285 Gevelsberg