Umwandlung Lebenspartnerschaft
Seit dem 01.10.2017 können in Deutschland keine Lebenspartnerschaften mehr geschlossen werden. Ab diesem Zeitpunkt ist nur noch eine Eheschließung zwischen ehemündigen Personen unabhängig des Geschlechts möglich.
Allerdings können bestehende Lebenspartnerschaften in eine Ehe umgewandelt werden, sofern dies gewünscht ist, ansonsten gelten die Lebenspartnerschaften nach altem Recht fort.
Anmeldung der Umwandlung
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk mindestens einer der Lebenspartner/ innen seinen/ ihren Wohnsitz hat. Nach Antragstellung hat die Umwandlung an einem Wunschtermin während der Öffnungszeiten innerhalb von 6 Monaten zu erfolgen.
Folgende Unterlagen sind für den Antrag auf Umwandlung vorzulegen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- erweiterte Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes/Bürgerbüros des Wohnortes, sofern nicht beide in Gevelsberg wohnen
- aktuelle Lebenspartnerschaftsurkunde, sofern Ort der Begründung nicht Gevelsberg gewesen ist
- ggfls. schriftliche Vollmacht (formlos) des bei der Anmeldung nicht Anwesenden
Umwandlung
Die Umwandlung muss als statusbegründender Akt mit ihrem Datum, den Unterschriften der Ehegatten, des mitwirkenden Standesbeamten und etwaiger Zeugen tatsächlich und persönlich geschlossen werden, d.h. nach dem Antrag auf Umwandlung wird ein Termin zur Umwandlung in eine Eheschließung vereinbart. Dies kann am Standesamt des Wohnortes oder bei jedem anderen deutschen Standesamt erfolgen.
Die Umwandlung kann zu folgenden Zeiten im Rathaus durchgeführt werden:
Montag bis Donnerstag 08:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr, Freitags 08:30 - 12:30 Uhr
Gegen Aufpreis ist eine Umwandlung ebenfalls in der Kornbrennerei, Elberfelder Str. 39, 58285 Gevelsberg, zu folgenden Zeiten möglich:
Freitags 08:30 - 12:30 Uhr, Montags bis Donnerstags nur auf Anfrage.
Gebühren
- Antrag auf Umwandlung: gebührenfrei
- Ausstellung einer Eheurkunde: 10,00 €
- Durchführung einer Umwandlung von auswärtigen Paaren in Gevelsberg: 40,00 €
Auf Wunsch:
- Trauungen an Sonderterminen: 66,00 € zusätzlich zu der Anmeldegebühr
- Nutzung Trauzimmer der Kornbrennerei: 100,00 € zusätzlich zu der Anmeldegebühr
- Trauung außerhalb der Amtsräume: 34,00 €