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Zuständigkeiten des Ausschusses für Senioren, Soziales und Gesundheit

Der Ausschuss für Senioren, Gesundheit und Soziales befafsst sich gemäß § 13 der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Gevelsberg und seiner Ausschüsse anregend und fördernd mit den Aufgaben der Senioren-, Gesundheits- und Sozialarbeit.

Der Ausschuss entscheidet über:

  • Durchführung von Maßnahmen und Projekten der Senioren, Gesundheits- und Sozialarbeit, soweit nicht die Bürgermeisterin/der Bürgermeister zuständig ist,
  • Bewilligung vor Fördermitteln, soweit nicht die Zuständigkeit anderer Träger oder Ausschüsse gegeben ist,
  • Auftragsvergaben des Zuständigkeitsbereiches, soweit nicht die Zuständigkeit auf den Bürgermeister/die Bürgermeisterin übertragen ist.

Der Ausschuss berät über:

  • allgemeine Grundsatzfragen und Förderungsgrundsätze der Senioren-, Gesundheits- und Sozialarbeit,
  • Haushaltsvoranschläge und Satzungen des Zuständigkeitsbereiches.