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Zuständigkeiten des Ausschusses für Schulen, Kultur, Sport und Freizeit

Der Ausschuss für Schulen, Kultur, Sport und Freizeit entscheidet gemäß § 7 der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Gevelsberg und seiner Ausschüsse über:

- Ausübung des Vorschlagsrechts des Schulträgers gemäß § 61 des Schulgesetzes NRW,
- Festsetzung der Eingangsklassen an den städtischen Gevelsberger Grundschulen,
- Auftragsvergaben für den Bereich Schulwesen und des Fachbereiches, soweit nicht die Zuständigkeit auf die Bürgermeisterin/den Bürgermeister übertragen ist
- Feststellung städtischer Kulturveranstaltungen von wesentlicher Bedeutung,
- Bewilligung von Zuschüssen und Beihilfen an kulturelle und sportliche Einrichtungen, Vereine und Verbände sowie Freizeiteinrichtungen.

Der Ausschuss berät über:
- die Schulentwicklungsplanung,
- Errichtung, Änderung und Auflösung städtischer Schulen,
- Neubau, Erweiterung, Instandsetzung von städtischen Schulgebäuden,
- Bildung und Änderung von Schuleinzugsbereichen gemäß § 84 des Schulgesetzes NRW,
- Benennung der städtischen Schulen,
- Abschluss von öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen im Schulwesen,
- die Medienentwicklungsplanung in den Gevelsberger Schulen,
- Planung, Errichtung und Förderung von Kultur-, Sport- und Freizeitanlagen und - Einrichtungen,
- sonstige Projektplanungen des Fachbereiches,
- Satzungen des Fachbereiches,
- Haushaltsvoranschläge für den Bereich Schulen und des Fachbereiches,
- Heimatpflege,
- Festlegung eines Eintrittsrahmens für städtische Kulturveranstaltungen,
- Kultur-, Sport- und Freizeitförderungsgrundsätze.

Dem Ausschuss werden jährlich die Belegungspläne für städtische Kultur-, Sport- und Freizeitanlagen vorgelegt.