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Zuständigkeiten des Hauptausschusses

Der Hauptausschuss der Stadt Gevelsberg hat gemäß § 59 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen die Arbeiten aller Ausschüsse aufeinander abzustimmen. Der Hauptausschuss der Stadt Gevelsberg nimmt die Aufgaben des Finanzausschusses wahr. Der Finanzausschuß bereitet die Haushaltssatzung der Gemeinde vor und trifft die für die Ausführung des Haushaltsplans erforderlichen Entscheidungen, soweit hierfür nicht andere Ausschüsse zuständig sind.

Nach § 4 der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Gevelsberg und seiner Ausschüsse stimmt der Hauptausschuss die Arbeit aller Ausschüsse aufeinander ab und ist zuständig für die Vorbereitung aller vom Rat der Stadt zu entscheidenden Angelegenheiten mit Ausnahme von Anträgen, die an den Rat gerichtet sind.  

Der Hauptausschuss entscheidet über:
- Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen,
- Auftragsvergaben, soweit nicht die Zuständigkeit auf einen anderen Ausschuss oder auf die Bürgermeisterin/den Bürgermeister übertragen ist,
- Ausübung von öffentlich-rechtlichen Vorkaufsrechten und Enteignungen, soweit nicht die Zuständigkeit auf einen anderen Ausschuss übertragen ist,
- Erlass von Forderungen, soweit nicht die Zuständigkeit auf die Bürgermeisterin/den Bürgermeister übertragen ist,
- Veranstaltungen von besonderer Bedeutung,
- Zustimmungen zu dienstrechtlichen Entscheidungen gemäß § 16 Abs. 2 der Hauptsatzung.