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Bauen
Bei neuen Bauvorhaben oder Veränderungen an bereits bestehenden Objekten ist es erforderlich, einen Bauantrag mit sämtlichen Anlagen (Bauantrag gemäß §§ 60, 64, 65 und 66 BauO NRW sowie die Genehmigungsfreistellung gemäß § 63 BauO NRW, Abgeschlossenheitserklärung, Abbruchgenehmigung, Baubeschreibung, Erklärung zur Baumschutzsatzung), zu stellen. Im Baugenehmigungsverfahren wird geprüft, ob das beabsichtigte Vorhaben mit den bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Vorschriften und anderen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen im Einklang steht. Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles.
- Abbruchantrag31 kB
- Bauantrag Sonderbau37 kB
- Bauantrag Werbeanlage93 kB
- Baubeschreibung37 kB
- Betriebsbeschreibung gewerblicher Anlagen109 kB
- Betriebsbeschreibung land- und forstwirtschaftlicher Vorhaben55 kB
- freigestelltes Vorhaben100 kB
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren931 kB
Eine Bauberatung können Sie bei den genannten Kontaktpersonen erhalten.
Kontakt
Telefon: 02332 771 - 320
Fax: 02332/771 - 230
Raum: 302
E-Mail: bauaufsicht@stadtgevelsberg.de
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Telefon: 02332 771 - 325
Fax: 02332 771 - 230
Raum: 304
E-Mail: bauaufsicht@stadtgevelsberg.de
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Telefon: 02332 771 - 324
Fax: 02332 771 - 230
Raum: 305
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