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Bauen

Bei neuen Bauvorhaben oder Veränderungen an bereits bestehenden Objekten ist es erforderlich, einen Bauantrag mit sämtlichen Anlagen (Bauantrag gemäß §§ 60, 64, 65 und 66 BauO NRW sowie die Genehmigungsfreistellung gemäß § 63 BauO NRW, Abgeschlossenheitserklärung, Abbruchgenehmigung, Baubeschreibung, Erklärung zur Baumschutzsatzung), zu stellen. Im Baugenehmigungsverfahren wird geprüft, ob das beabsichtigte Vorhaben mit den bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Vorschriften und anderen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen im Einklang steht. Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles.


Eine Bauberatung können Sie bei den genannten Kontaktpersonen erhalten.

Kontakt

Telefon: 02332 771 - 320
Fax: 02332/771 - 230
Raum: 302
E-Mail: bauaufsicht@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Herr Thomas Ehlert

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg


Kontakt

Telefon: 02332 771 - 325
Fax: 02332 771 - 230
Raum: 304
E-Mail: bauaufsicht@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Frau Kühnhauser

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg


Kontakt

Telefon: 02332 771 - 324
Fax: 02332 771 - 230
Raum: 305
E-Mail: bauaufsicht@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Frau Schaffranek

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg