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Wahl des Kreistages


Wahlergebnisse Wahlen am 13.09.2020

Der Kreistag ist die kommunale Vertretung der Bürgerschaft auf der Ebene des Ennepe-Ruhr-Kreises. Die Mitglieder des Kreistages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier , gleicher und geheimer Wahl für fünf Jahre gewählt. Der Kreistag des Ennepe-Ruhr-Kreises besteht derzeit aus 66 Kreistagsmitgliedern und dem Landrat (Vorsitz im Kreistag). Der Kreistag ist das oberste Entscheidungsorgan auf Kreisebene und beschließt über alle bedeutenden Angelegenheiten des Kreises.

Wahlgebiet ist das Gebiet des Ennepe-Ruhr-Kreises.

Wahlberechtigt für die Wahl in einem Wahlgebiet ist,
- wer am Wahltag Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt,
- das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat und
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat
und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Jede/r Wahlberechtigte eine Stimme. Mit ihr wird die Vertretung im Wahlbezirk und, falls Bewerber von einer Partei oder Wählergruppe aufgestellt sind, die von ihr für das Wahlgebiet aufgestellte Reserveliste gewählt. Die Sitze werden nach Maßgabe des § 33 Kommunalwahlgesetz NRW auf die an der Listenwahl teilnehmenden Parteien und Wählergruppen entsprechend ihrem jeweiligen Anteil an der Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen unter Anrechnung der in den Wahlbezirken errungenen Sitze verteilt.