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Wahl des Integrationsrates


Wahlergebnisse Wahlen am 13.09.2020

Am 14. September 2025 finden in Nordrhein-Westfalen die Kommunalwahlen statt. An diesem Tag wird auch der Integrationsrat der Stadt Gevelsberg neu gewählt.

Der Integrationsrat ist ein gewähltes Gremium der Stadt Gevelsberg. Er ist die kommunale Vertretung von Menschen mit internationaler Familiengeschichte in Gevelsberg. Als politische Interessenvertretung von Menschen mit internationaler Familiengeschichte setzt sich der Integrationsrat für die gleichberechtigte politische, gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe und für ein starkes Miteinander in Gevelsberg ein. Der Integrationsrat setzt sich aus acht direkt gewählten Personenmit internationaler Familiengeschichte und sowie vier Ratsmitgliedern zusammen. Durch das Zusammenwirken von direkt gewählten Vertreterinnen und Vertretern mit internationaler Familiengeschichte und Ratsmitgliedern soll eine enge Verzahnung von Kommunal- und Integrationspolitik erreicht werden.

Grundlage für die Wahl des Integrationsrates sind § 27 Gemeindeordnung NRW, das Kommunalwahlgesetz NRW sowie Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Gevelsberg. Die gesetzlichen Regelungen sind maßgeblich und zu beachten. Informationen zum Wahlvorschlagsverfahren werden zudem in der

Amtliche Bekanntmachung über die Festsetzung des Termins und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Integrationsrates der Stadt Gevelsberg am 14.09.2025, bereitgestellt am 28.05.2025

zusammengefasst. 

Für die Wahlvorschläge sind amtliche Vordrucke zu verwenden, die vom Wahlleiter der Stadt Gevelsberg, Wahlamt, Mühlenstraße 25, 58285 Gevelsberg, Zimmer: 7, 9 und 10 während der Dienststunden: montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr und montags bis donnerstags von 14.00 bis 16.00 Uhr kostenlos abgegeben werden. Sie können die Formulare auch beim Wahlamt der Stadt Gevelsberg per E-Mail an wahlamt@stadtgevelsberg.de anfordern. 

Die Wahlvorschläge sind spätestens

bis zum 7. Juli 2025, 18.00 Uhr (69. Tag vor der Wahl; Ausschlussfrist)

beim Wahlleiter der Stadt Gevelsberg, Wahlamt, Mühlenstraße 25, 58285 Gevelsberg, Zimmer 7 oder 10, einzureichen. Die postalische Anschrift des Wahlamtes der Stadt Gevelsberg lautet Rathausplatz 1, 58285 Gevelsberg.

Es wird dringend empfohlen, die Wahlvorschläge frühzeitig vor diesem Termin einzureichen, damit etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, vorher noch behoben werden können.

Zugelassene Wahlvorschläge für die Wahl der direkt in den Integrationsrat zu wählenden Mitglieder der Stadt Gevelsberg anlässlich der Integrationsratswahl am 14.09.2025 (bereitgestellt am 11.07.2025)