Wahl des Integrationsrates
Am 14. September 2025 fanden in Nordrhein-Westfalen die Kommunalwahlen statt. An diesem Tag wurde auch der Integrationsrat der Stadt Gevelsberg neu gewählt.
Der Integrationsrat ist ein gewähltes Gremium der Stadt Gevelsberg. Er ist die kommunale Vertretung von Menschen mit internationaler Familiengeschichte in Gevelsberg. Als politische Interessenvertretung von Menschen mit internationaler Familiengeschichte setzt sich der Integrationsrat für die gleichberechtigte politische, gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe und für ein starkes Miteinander in Gevelsberg ein. Der Integrationsrat setzt sich aus acht direkt gewählten Personenmit internationaler Familiengeschichte und sowie vier Ratsmitgliedern zusammen. Durch das Zusammenwirken von direkt gewählten Vertreterinnen und Vertretern mit internationaler Familiengeschichte und Ratsmitgliedern soll eine enge Verzahnung von Kommunal- und Integrationspolitik erreicht werden.
Grundlage für die Wahl des Integrationsrates sind § 27 Gemeindeordnung NRW, das Kommunalwahlgesetz NRW sowie Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Gevelsberg. Die gesetzlichen Regelungen sind maßgeblich und zu beachten.
Mehr zur Integrationswahl in Gevelsberg erfahren Sie außerdem hier.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt für die Wahl zum Integrationsrat ist, wer am Wahltag
1. nicht Deutscher i.S.d. Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist,
2. eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt (auch sog. Doppelstaatler),
3. die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder
4. die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.08.2013 (BGBl. I S. 3458), erworben hat.
Darüber hinaus muss die Person am Wahltag
1. 16 Jahre alt sein,
2. sich seit mindestens einem Jahr in der Bundesrepublik Deutschland rechtmäßig aufhalten und
3. mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl (29.08.2025) in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.
Wahlbekanntmachung für die Integrationsratswahl am 14.09.2025 (bereitgestellt am 27.08.2025)