Sprungziele
Seiteninhalt

Europawahl

Das Europäische Parlament ist das Gesetzgebungsorgang der Europäischen Union. In das Europäische Parlament werden derzeit höchstens 751 Abgeordnete aus den Mitgliedstaaten in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl für fünf Jahre gewählt. Die Gesamtzahl der Sitze ist auf insgesamt 751 Sitze (750 Abgeordnete zuzüglich der Präsidentin/des Präsidenten) begrenzt. Auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen 96 Abgeordnete. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach Listen. Listenwahlvorschläge können für ein Land oder als gemeinsame Liste für alle Länder aufgestellt werden.

Wahlgebiet für die Europawahl in Deutschland das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage
1. das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben,
2. seit mindestens drei Monaten
a) in der Bundesrepublik Deutschland oder
b) in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
3. nicht nach § 6a Abs. 1 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahlberechtigt sind auch die nach § 12 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes zum Deutschen Bundestag wahlberechtigten Deutschen.

Wahlberechtigt sind auch alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger), die in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und die am Wahltage
1. das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben,
2. seit mindestens drei Monaten
a) in der Bundesrepublik Deutschland oder
b) in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
3. nicht nach § 6a Abs. 2 Europawahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Jede/r Wahlberechtigte hat eine Stimme.


Die nächste Europawahl findet am Sonntag, den 09.06.2024 statt.