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Bundestagswahl

Der Bundestag ist das Bundesparlament. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl für vier Jahre gewählt. Der Bundestag besteht aus mindestens 598 Abgeordneten, von diesen werden 299 Abgeordnete nach Kreiswahlvorschlägen in den Wahlkreisen direkt und die Übrigen nach Landeswahlvorschlägen (Landeslisten) der Parteien gewählt.

Wahlgebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage
1. das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
2. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
3. nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie
1. nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
2. aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Jede/r Wahlberechtigte hat zwei Stimmen. Mit der ersten Stimme wird eine konkrete Person  aus dem Wahlkreis (Wahlkreisabgeorneter), mit der zweiten Stimmme die Landesliste einer Partei gewählt. Die 598 Sitze im Deutschen Bundestag werden im Verhältnis der Zweitstimmen auf die Parteien verteilt. Sofern eine Partei in den Wahlkreisen des Landes mehr Direktmandate erhält, als ihr nach dem Anteil der Zweitstimmen dieses Landes zustehen, wird der Bundestag vergrößert. Die so erhaltenen Mandate sind Überhangmandate. Die anderen Parteien erhalten zur Wahrung des Zweitstimmenverhältnisses Ausgleichsmandate, um das Stimmenverhältnis wieder herzustellen.


Die Links zu den Wahlergebnissen:

Gevelsberger Ergebnisse

Wahlkreis 138

Wahlkreis 139