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Wahl des Rates der Stadt Gevelsberg


Wahlergebnisse Wahlen am 13.09.2020



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Telefon: 02332 771 - 119
Fax: 02332 771 - 230
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Frau Christine Kopp

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg


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Frau Weihe

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Frau Brakelsberg

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg

 
Gemäß § 40 GO NRW wird die Verwaltung der Gemeinde ausschließlich durch den Willen der Bürgerschaft bestimmt. Die Bürgerschaft wird durch den Rat und den Bürgermeister vertreten. Der Rat besteht aus den gewählten Ratsmitgliedern und dem Bürgermeister (Mitglied kraft Gesetzes). In der Stadt Gevelsberg werden 42 Gemeindevertreter (Ratsmitglieder) in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Nach Ablauf der Wahlperiode üben die bisherigen Ratsmitglieder ihre Tätigkeit bis zum Zusammentritt des neugewählten Rates weiter aus.

Der Rat der Gemeinde ist für alle Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zuständig, soweit die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen nichts anderes bestimmt.

Wahlgebiet ist das Gebiet der Stadt Gevelsberg. Das Wahlgebiet ist in 21 Wahlbezirke eingeteilt.

Wahlberechtigt für die Wahl in einem Wahlgebiet ist,
- wer am Wahltag Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt,
- das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat und
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat
und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Jede/r Wahlberechtigte eine Stimme. Mit ihr wird die Vertretung im Wahlbezirk und, falls Bewerber von einer Partei oder Wählergruppe aufgestellt sind, die von ihr für das Wahlgebiet aufgestellte Reserveliste gewählt. Die Sitze werden nach Maßgabe des § 33 Kommunalwahlgesetz NRW auf die an der Listenwahl teilnehmenden Parteien und Wählergruppen entsprechend ihrem jeweiligen Anteil an der Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen unter Anrechnung der in den Wahlbezirken errungenen Sitze verteilt.