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Orangefarbener Parkausweis

Voraussetzungen hierfür sind:
  • Merkzeichen „G“ und „B“ und einen GdB von 70% für Funktionsstörung der unteren Gliedmaßen und mind. 50% für Funktionsstörung Herz/ Atmung (bundesweit)
  • Merkzeichen „G“ und einen GdB von 70% für Funktionsstörung der unteren Gliedmaßen und mind. 50% für Funktionsstörung Herz/ Atmung (innerhalb NRW)
  • Merkzeichen „G“ und „B“ einen GdB von mind. 80%, allein für die Funktionsstörung der unteren Gliedmaßen (bundesweit)
  • Merkzeichen „G“ und einen GdB von mind. 80%, allein für die Funktionsstörung der unteren Gliedmaßen (innerhalb NRW)
  • Morbus-Crohn-Kranke oder Colitis-Ulcerosa-Kranke mit einem hierfür anerkannten GdB von mind. 60%
  • Stomaträger mit doppeltem Stoma und einem hierfür anerkannten GdB von mind. 70%.
  • Eine Ausnahmegenehmigung kann auch denjenigen schwerbehinderten Menschen erteilt werden, die nach versorgungsärztlicher Feststellung dem Personenkreis der obengenannten Voraussetzungen gleichzustellen sind.

Liegen diese Voraussetzungen vor, kann bei der Stadtverwaltung ein Antrag gestellt werden.
Dieser Ausweis berechtigt nicht zum Parken auf einem Parkplatz mit Rollstuhlsymbol.
Weitere Information bekommen Sie im Seniorenbüro der Stadt Gevelsberg.

Kontakt

Telefon: 02332 771 - 255
Fax: 02332 771 - 230
Raum: 30
E-Mail: Seniorenbuero@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Frau Alze

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg