Parkausweis für Behindertenparkplätze (blauer EU-einheitlicher Parkausweis)
Schwerbehinderte Menschen können eine Parkerleichterung erhalten. Der blaue Parkausweis berechtigt zum Parken auf gekennzeichneten Schwerbehindertenplätzen, bis zu drei Stunden im eingeschränkten Halteverbot sowie auf Anwohnerparkplätzen. Ferner kann im Zonenhalteverbot die zulässige Parkdauer überschritten und in Fußgängerzonen, in denen das Be-und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, das Auto abgestellt werden.
Berechtigt sind:
- schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung
- blinde Menschen
- schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie (angeborenes Fehlen von Gliedmaßen) oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen
Folgende Unterlagen werden für die Beantragung benötigt:
- Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „aG“ oder „Bl“
- Passbild
- Personalausweis oder Pass.
Weitere Informationen zur Beantragung und den Voraussetzungen erhalten Sie beim Seniorenbüro der Stadt Gevelsberg.
Kontakt
Telefon: 02332 771 - 255
Fax: 02332 771 - 230
Raum: 30
E-Mail: Seniorenbuero@stadtgevelsberg.de