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Schwerbehindertenausweis

Für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises und die Anerkennung eines Merkzeichens muss ein Antrag gestellt werden. Es erfolgt eine medizinische Bewertung. Bei einem Grad der Behinderung von wenigstens 50% wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Die Mitteilung erfolgt durch einen separaten Bescheid. Der Grad der Behinderung richtet sich nach Art und Ausmaß einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung. Die möglichen Merkzeichen werden ebenfalls durch einen Bescheid mitgeteilt und im Schwerbehindertenausweis vermerkt.
Anträge auf Ausstellung oder Verlängerung eines Schwerbehindertenausweises können im Seniorenbüro gestellt werden.


Zuständig für die Bearbeitung und Erteilung eines Schwerbehindertenausweises ist:

Ennepe-Ruhr-Kreis
Hilfen für Menschen mit Behinderung
Schwanenmarkt 5-7
58452 Witten
Telefonnummer: 02302 922201
Internet: www.enkreis.de