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Arzneimittelbefreiung

Es gibt eine Belastungsgrenze, damit durch die Zuzahlung niemand überfordert wird. Diese liegt bei 2% des Bruttoeinkommens, für chronisch Kranke bei 1%. Neben den Zuzahlungen, gehören dazu auch der Eigenanteil für die stationäre Behandlung und die Zuzahlung bei Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege. Ist die Grenze erreicht, wird das durch die Krankenkasse bescheinigt und man ist für den Rest des Jahres von allen Zuzahlungen befreit.