Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung/-ermäßigung (GEZ)
Wenn Sie geringe Einkünfte haben und staatliche Sozialleistungen wie z. B. Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter oder Arbeitslosengeld II beziehen, können Sie beim Beitragsservice in Köln einen Antrag auf Befreiung stellen. Dies gilt auch, wenn sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „Bl“ oder „Gl“ besitzen. Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen „RF“ können eine Ermäßigung beantragen.
Die Befreiung oder Ermäßigung beginnt mit Erstellungsdatum des jeweiligen Bescheides. Dies kann auch rückwirkend erfolgen.
Die Anträge erhalten Sie bei der Stadtverwaltung oder auch als Online Formular im Internet unter www.rundfunkbeitrag.de.
Eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht ist möglich, wenn das Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis ausgewiesen ist und bei Bezug von
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Leistungen Hilfe zur Pflege
Anträge gibt es auch an der Bürgerinfo und im Seniorenbüro sowie beim
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice, 50656 Köln
Telefonnummer: 0180 699955510.