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Schwerbehindertenangelegenheiten

Hilfe für Menschen mit Behinderung

Viele Vergünstigungen und Rechte gibt es für Menschen, die an einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung leiden oder von einer Behinderung bedroht sind. Als Schwerbehinderte gelten Personen, denen ein Grad der Behinderung von mindestens 50% zuerkannt wurde.
Diese Hilfen können sein:

  • Vergünstigungen/Freifahrten bei Bus und Bahn
  • Ermäßigung bei der Kraftfahrzeugsteuer
  • Sonderparkerlaubnis (bei Merkzeichen aG)
  • Freibeträge bei der Lohn- und Einkommenssteuer sowie bei der Berechnung des Wohngeldes.

Die Behindertenbeauftragte

Aufgabengebiet der Behindertenbeauftragten:

  • Ansprechpartnerin und Koordination für Behindertenbelange
  • Durchsetzung der Gleichbehandlung von Menschen mit und ohne Behinderung
  • Anregung von Maßnahmen zum Abbau von Benachteiligungen

Sie werden beraten bei:

  • bei Fragen zu Hilfemöglichkeiten
  • bei Hinweisen zu fehlenden oder zu gewünschten Angeboten
  • bei Schwierigkeiten, barrierefrei im Stadtgebiet am Leben teilzuhaben

Die Behindertenbeauftragte freut sich über Hinweise und Anregungen zur Verbesserung der Situation der behinderten Menschen in der Stadt Gevelsberg.

Kontakt

Telefon: 02332 771 - 295
Fax: 02332 771 - 230
Raum: 21
E-Mail: bvz@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Frau de Finis

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg

Schwerbehindertenausweis

Für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises und die Anerkennung eines Merkzeichens muss ein Antrag gestellt werden. Es erfolgt eine medizinische Bewertung. Bei einem Grad der Behinderung von wenigstens 50% wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Die Mitteilung erfolgt durch einen separaten Bescheid. Der Grad der Behinderung richtet sich nach Art und Ausmaß einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung. Die möglichen Merkzeichen werden ebenfalls durch einen Bescheid mitgeteilt und im Schwerbehindertenausweis vermerkt.
Anträge auf Ausstellung oder Verlängerung eines Schwerbehindertenausweises können im Seniorenbüro gestellt werden.


Zuständig für die Bearbeitung und Erteilung eines Schwerbehindertenausweises ist:

Ennepe-Ruhr-Kreis
Hilfen für Menschen mit Behinderung
Schwanenmarkt 5-7
58452 Witten
Telefonnummer: 02302 922201
Internet: www.enkreis.de

Parkausweis für Behindertenparkplätze (blauer EU-einheitlicher Parkausweis)

Schwerbehinderte Menschen können eine Parkerleichterung erhalten. Der blaue Parkausweis berechtigt zum Parken auf gekennzeichneten Schwerbehindertenplätzen, bis zu drei Stunden im eingeschränkten Halteverbot sowie auf Anwohnerparkplätzen. Ferner kann im Zonenhalteverbot die zulässige Parkdauer überschritten und in Fußgängerzonen, in denen das Be-und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, das Auto abgestellt werden.


Berechtigt sind:

  • schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung 
  • blinde Menschen 
  • schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie (angeborenes Fehlen von Gliedmaßen) oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen

Folgende Unterlagen werden für die Beantragung benötigt:

  • Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „aG“ oder „Bl
  • Passbild
  • Personalausweis oder Pass.

Weitere Informationen zur Beantragung und den Voraussetzungen erhalten Sie beim Seniorenbüro der Stadt Gevelsberg.

Kontakt

Telefon: 02332 771 - 255
Fax: 02332 771 - 230
Raum: 30
E-Mail: Seniorenbuero@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Frau Alze

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg


Kontakt

Telefon: 02332 771 - 257
Fax: 02332 771 - 230
Raum: 30
E-Mail: Seniorenbuero@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Frau Radel

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg

Orangefarbener Parkausweis

Voraussetzungen hierfür sind:
  • Merkzeichen „G“ und „B“ und einen GdB von 70% für Funktionsstörung der unteren Gliedmaßen und mind. 50% für Funktionsstörung Herz/ Atmung (bundesweit)
  • Merkzeichen „G“ und einen GdB von 70% für Funktionsstörung der unteren Gliedmaßen und mind. 50% für Funktionsstörung Herz/ Atmung (innerhalb NRW)
  • Merkzeichen „G“ und „B“ einen GdB von mind. 80%, allein für die Funktionsstörung der unteren Gliedmaßen (bundesweit)
  • Merkzeichen „G“ und einen GdB von mind. 80%, allein für die Funktionsstörung der unteren Gliedmaßen (innerhalb NRW)
  • Morbus-Crohn-Kranke oder Colitis-Ulcerosa-Kranke mit einem hierfür anerkannten GdB von mind. 60%
  • Stomaträger mit doppeltem Stoma und einem hierfür anerkannten GdB von mind. 70%.
  • Eine Ausnahmegenehmigung kann auch denjenigen schwerbehinderten Menschen erteilt werden, die nach versorgungsärztlicher Feststellung dem Personenkreis der obengenannten Voraussetzungen gleichzustellen sind.

Liegen diese Voraussetzungen vor, kann bei der Stadtverwaltung ein Antrag gestellt werden.
Dieser Ausweis berechtigt nicht zum Parken auf einem Parkplatz mit Rollstuhlsymbol.
Weitere Information bekommen Sie im Seniorenbüro der Stadt Gevelsberg.

Kontakt

Telefon: 02332 771 - 255
Fax: 02332 771 - 230
Raum: 30
E-Mail: Seniorenbuero@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Frau Alze

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg


Kontakt

Telefon: 02332 771 - 257
Fax: 02332 771 - 230
Raum: 30
E-Mail: Seniorenbuero@stadtgevelsberg.de

Anschrift

Frau Radel

Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg

Fahrdienst für Menschen mit Behinderung

Der Fahrdienst für Menschen mit Behinderung richtet sich an behinderte Menschen,

  • die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG oder B haben
  • die im Ennepe-Ruhr-Kreis wohnen,
  • für die eine Zuständigkeit des EN-Kreises als örtlicher Träger der Sozialhilfe gegeben ist,
  • die keinen eigenen PKW besitzen und
  • ständig auf einen Rollstuhl angewiesen sind.


Der Fahrdienst soll Menschen mit Behinderung die Teilnahme am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben ermöglichen. Sie können jeden Monat max.16 Fahrten mit je 10 km Länge in Anspruch nehmen.
Für längere Strecken können maximal 4 Fahrten zusammengefasst werden. .

Nähere Auskünfte zur Nutzung des Fahrdienstes und zur Antragsstellung sowie zur Ausstellung von Berechtigungsausweisen erteilt der


EN-Kreis
Frau Volkeborn-Brink
Hauptstr. 92, Schwelm

Telefonnummer: 02336 932258
Internet: www.enkreis.de

Behindertentoilette

Der Club Behinderter und ihrer Freunde in Darmstadt vertreibt einen WC-Schlüssel für Behindertentoiletten in öffentlichen Gebäuden, in Kaufhäusern, auf Flughäfen, in Bahnhöfen, an Autobahnen und deren Rastplätzen. Den Schlüssel erhalten schwerbehinderte Menschen mit

  • den Merkzeichen aG, B, H, oder Bl
  • oder mit dem Merkzeichen G und mindestens einem GdB von 70 und aufwärts.


Der Euro-Toilettenschlüssel kostet 20 Euro und mit dem Behindertentoilettenführer „Der Locus“ 27 Euro.

CBF Darmstadt e.V.
Euro-Toilettenschlüssel
Pallaswiesenstr. 123 a, 64293 Darmstadt

Telefonnummer: 06151 812210
Internet: www.cbf-da.de