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Leistungen nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose

Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich nach dem GHBG durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe haben grundsätzlich Personen, deren Seh- oder Hörvermögen massiv herabgesetzt ist.

Hilfe für hochgradig Sehbehinderte und Blindengeld

Hochgradig Sehbehinderte, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, erhalten zum Ausgleich der Mehraufwendungen, die sie durch die Behinderungen haben, unabhängig vom Einkommen, eine finanzielle Hilfe in Höhe von 77 Euro monatlich.

Höhe der Leistungen ab dem 01.07.2020

  • Blindengeld bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 383,37 Euro
  • vom 18. bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres 765,43 Euro
  • nach Vollendung des 60. Lebensjahres 473 Euro
  • Bei volljährigen Blinden, die Leistungen bei häuslicher, teilstationärer Pflege und Kurzzeitpflege der Pflegekassen, der privaten Pflegeversicherungen oder nach beamtenrechtlichen Vorschriften erhalten, wird das Blindengeld um monatlich 170,64 Euro (Pflegegrad 2) bzw. 158,05 Euro (Pflegegrad 3, 4, 5) gekürzt.

Hilfe für Gehörlose

Menschen mit angeborener oder bis zum 18. Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit (mind. 80% Hörverlust auf beiden Ohren) haben einen Anspruch auf die Leistung. Menschen, deren Hörschädigung sich im späten Lebensalter (nach Vollendung des 18. Lebensjahres) bis hin zur Gehörlosigkeit verschlimmert hat, erhalten keine Leistungen.

Die Leistung wird, wie auch die Leistung für hochgradig Sehbehinderte, unabhängig vom Einkommen und Vermögen gezahlt. Leistungen nach dem GHBG werden nur auf Antrag vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Warendorfer Straße 26–28, 48145 Münster gewährt.

Antragsformulare sind im Seniorenbüro der Stadtverwaltung erhältlich. Hier ist man Ihnen auch gerne bei der Antragstellung behilflich.


Sie können auch direkt Anträge stellen beim:
Landschaftsverband Westfalen Lippe
LWL-Behindertenhilfe Westfalen
Telefonnummer: 0251 5914734, Fax: 0251 714926
E-Mail: soziales@lwl.org

Weitere Informationen:

Westfälischer Blinden- und Sehbehindertenverein EN-Süd
Telefonnummer: 0160 1534815
Ansprechperson: Frau Reschop

KISS Ennepe-Ruhr-Kreis-Süd
Kölner Straße 25, Gevelsberg
Telefonnummer: 02332 664029 oder 02332 664028
Ansprechperson: Frau Auferkorte
E-Mail: S.Auferkorte@en-kreis.de

Priester
Hilfsmittel für Sehbehinderte und Blinde
Ansprechperson: Herr Priester
Telefonnummer: 02191 694187 oder 0173 2589868
E-Mail: info@priester-rs.de
Internet: www.priester-rs.de