Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Vor allem ältere Menschen machen Sozialhilfeansprüche oft nicht geltend, weil sie den Unterhaltsrückgriff auf ihre Kinder befürchten.
Bei der Grundsicherung wird auf den Unterhaltsrückgriff gegenüber Kindern verzichtet, sofern deren Einkommen nicht über einer bestimmten Einkommenshöhe (100.000 Euro brutto im Jahr) liegt. Dadurch soll einem der Hauptgründe für verschämte Altersarmut entgegengewirkt werden.
Anspruch auf Grundsicherungsleistungen:
- Personen, die die Altersgrenze für den Bezug von Altersrente erreicht haben oder
- Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft erwerbsgemindert sind
- ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können.
Der Bezug einer Rente ist nicht erforderlich.
Grundsicherungsleistungen werden nur auf Antrag gewährt. Der Antrag kann bei den Mitarbeitern der Stadt gestellt werden.
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